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Finfisher:
Wie der CCC einen Staatstrojaner attribuiert

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Mit einer Strafanzeige gegen den Staatstrojaner -Hersteller Finfisher soll der Export von Überwachungssoftware in bestimmte Länder aufgeklärt werden. Der CCC hat nun nachgewiesen, dass in der Türkei eingesetzte Software wohl aus Deutschland stammt.
/ Friedhelm Greis
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Über eine gefälschte Website wurde Finspy als Cloud-Service verbreitet. (Bild: Access Now/Screenshot: Golem.de)
Über eine gefälschte Website wurde Finspy als Cloud-Service verbreitet. Bild: Access Now/Screenshot: Golem.de

Der Chaos Computer Club (CCC) will mit einer Analyse von Spionagesoftware die Vorwürfe gegen den Münchner Staatstrojaner-Hersteller Finfisher untermauern. Die Untersuchung von 28 Varianten der Software Finspy für Android-Geräte habe ergeben, dass eines des Exemplare eindeutig nach dem Inkrafttreten der EU-Exportkontrollvorschriften für Überwachungssoftware erstellt und in der Türkei eingesetzt worden sei. Anlass der Analyse ist eine Anzeige von vier Nichtregierungsorganisationen bei der Staatsanwaltschaft München gegen Finfisher . Der CCC bestätigt damit im Wesentlichen die Ergebnisse, die schon eine Analyse von Finspy durch die Organisation Access Now vom Mai 2018 ergeben hatte ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ).

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen (ROG), das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Netzpolitik.org hatten die Anzeige (PDF)(öffnet im neuen Fenster) im September 2019 eingereicht. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Überwachungssoftware gehört zu den sogenannten Dual-Use-Gütern , deren Verkauf in der EU seit 2015 nach den Maßstäben des Wassenaar-Exportkontrollabkommens reguliert ist.

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