Finanzministerium: Steuerbefreiung für E-Autos auf der Kippe

Die erhofften Steuererleichterungen für private Elektroautokäufer könnten laut einem Bericht der FAZ ausbleiben. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) deutete demnach jüngst an, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch Steuererhöhungen möglich seien. Eine Budgetlücke von 30 Milliarden Euro müsse bis 2027 geschlossen werden.
Die im Koalitionsvertrag versprochene Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 stehe unter Finanzierungsvorbehalt, schreibt die FAZ(öffnet im neuen Fenster) . Aktuell gelte die Steuerbefreiung nur für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen würden. Das Finanzministerium halte sich bedeckt, wenn es um konkrete Zusagen gehe.
Laut dem Verkehrsministerium sind mittlerweile 2,9 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen. Diese Zahl schließt alle Fahrzeugarten ein, auch Hybride und Busse. Rein elektrisch betriebene Personenwagen gab es im April nur 1,7 Millionen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe warnte zudem vor Scheinerfolgen durch Eigenzulassungen und Flottengeschäfte. . Das ursprüngliche Ziel von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 rückt in weite Ferne.
Industrie fordert politische Klarheit
Die Automobilindustrie wird zunehmend ungeduldig. VDA-Präsidentin Hildegard Müller betonte laut FAZ, dass 110 Elektromodelle deutscher Hersteller verfügbar seien. Jetzt sei die Politik gefordert, die versprochene Steuerbefreiung zeitnah umzusetzen. Verbraucher bräuchten Planungssicherheit. Die Unsicherheit über künftige Fördermaßnahmen führe zu Kaufzurückhaltung.
Auch Politiker verschiedener Parteien drängen auf schnelle Entscheidungen. Fritz Güntzler von der Union sagte, er sei optimistisch, dass die Verlängerung bis zum Jahresende beschlossen werde. Der SPD-Politiker Sebastian Roloff forderte Vergünstigungen auch für Hybridfahrzeuge.
Neben Steuerfragen gibt es weitere Hürden. Die Strompreise in Deutschland sind bis zu dreimal höher als in China oder den USA. Auch die Ladeinfrastruktur bleibt ausbaufähig.
Geplante Steuer ist gering
Elektroautos mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen unterliegen einer gewichtsbasierten Besteuerung. Das gilt ab 1. Januar 2031 oder elf Jahre nach der Erstzulassung - je nachdem, was früher eintritt.
Die jährliche Kfz-Steuer wird in 200-kg-Stufen berechnet. Für Fahrzeuge bis 2.000 kg fallen 5,625 Euro je angefangene 200 kg an, während Elektroautos zwischen 2.001 und 3.000 kg mit 6,01 Euro je angefangene 200 kg besteuert werden. Bei Elektrofahrzeugen von 3.001 bis 3.500 kg beläuft sich der Steuersatz auf 6,39 Euro je angefangene 200 kg.



