Finanzminister: Bitcoin steht vor Steueränderung
Wer Aktien oder ETF nach einem Jahr verkauft, zahlt in Deutschland Kapitalertragsteuer. Bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen gilt bislang eine andere Regel. Nach einem Jahr Haltedauer bleiben Gewinne steuerfrei, ähnlich wie bei Gold, Kunst oder Oldtimern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will das aber offenbar ändern, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete(öffnet im neuen Fenster).
Die Idee kursierte bereits im Mai und führte in der Kryptobranche zu Unruhe. Damals hieß es aus politischen Kreisen, die Union stehe dem Vorhaben kritisch gegenüber, eine Umsetzung sei unwahrscheinlich. Ganz vom Tisch war das Thema jedoch nicht. Angesichts der Haushaltslage dürfte es dem Minister dabei eher um zusätzliche Einnahmen als um Gerechtigkeit gehen.
Im Mai wurde bekannt, dass die Regierung mit Mehreinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro rechne. Klingbeil geht mittlerweile davon aus, dass Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zusammen mit der Kryptobesteuerung die genannten zwei Milliarden einbringen sollen. Woher genau diese Schätzung stammt, bleibt bislang unklar.
Warnendes Beispiel aus Österreich
Ein Blick nach Österreich zeigt derweil, wie schnell sich solche Prognosen als zu optimistisch erweisen können. Das Land reformierte vor rund zwei Jahren seine Kryptobesteuerung und erhebt seither 27,5 Prozent auf Gewinne, unabhängig von der Haltedauer. Erwartet wurden rund 300 Millionen Euro Mehreinnahmen. Tatsächlich kamen nur 34 Millionen zusammen.
Auch in Deutschland fließen bereits Steuern aus Kryptogeschäften, aber nach anderen Regeln. Laut einer Studie der Plattform Blockpit wurden 2024 rund 17 Milliarden Euro an Kryptogewinnen innerhalb der Haltefrist verkauft und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser liegt bei vielen Anlegern bei mehr als 25 Prozent. Eine Reform würde diese Einnahmen tendenziell verringern.
Kritik aus der Branche
Der Geschäftsführer des Blockchain Bundesverbands, Sebastian Becker, hält die geplante Reform laut der Süddeutschen Zeitung für unausgereift. Kurzfristiges Trading werde damit steuerlich bessergestellt als langfristiges Sparen, kritisierte er. Anleger, die Bitcoin zur Altersvorsorge hielten, würden benachteiligt. Auch die vom Ministerium genannten Einnahmeschätzungen hält Becker für zu hoch angesetzt, zumal viele Anleger nach schwachen Börsenjahren eher Verluste als Gewinne verzeichneten.
Offen ist zudem, wie mit bestehenden Anlagen umgegangen werde und ob ein Bestandsschutz geplant sei, schreibt die Zeitung. Auch bei den Verlusttöpfen zeichnen sich Streitfragen ab. Bislang lassen sich Verluste aus Kryptogeschäften mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, etwa aus Gold oder Kunst. Würde Krypto stattdessen den Kapitalanlagen wie Aktien zugeordnet, ließen sich Verluste künftig mit Aktiengewinnen verrechnen.
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