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Filmpiraterie: US-Kinos und MPAA verbieten Google Glass

In den USA haben zwei Verbände der Filmwirtschaft gemeinsam ein Verbot der Nutzung von Wearable-Geräten in Kinos beschlossen, was auch die Google Glass betrifft. Smartphones dagegen dürfen eingeschaltet bleiben, abfilmen bleibt aber auch damit verboten.
/ Nico Ernst
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Die Google Glass, hier als Sonnenbrille (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)
Die Google Glass, hier als Sonnenbrille Bild: Tobias Költzsch/Golem.de

Auf einer Branchentagung in Florida haben die Motion Picture Association of America ( MPAA(öffnet im neuen Fenster) ) und die National Association of Theatre Owners ein Verbot von Wearables während Filmvorführungen in Kinos beschlossen. Letzterer Verband, der sich selbst auch die Abkürzung Nato(öffnet im neuen Fenster) gegeben hat, vertritt den Großteil der Lichtspielhäuser in den Vereinigten Staaten.

In einer gemeinsamen Erklärung(öffnet im neuen Fenster) geben die Verbände an, dass das bisher schon bestehende Verbot von jeglichen Aufnahmegeräten auf, so wörtlich, "Wearables" erweitert wird. Diese müssen während der Vorstellung ausgeschaltet und verstaut werden, schreibt die Filmwirtschaft. US-Medien wie NBC News werten das(öffnet im neuen Fenster) als ein Verbot von Google Glass, mit der sich unbemerkt filmen lässt - allerdings in einer für professionelle Filmpiraten kaum akzeptablen Qualität.

Dass mobile Elektronik zum Alltag gehört, geben aber auch MPAA und Nato zu: "Wir erkennen das starke Interesse der Konsumenten an Smartphones und Wearables an" , schreiben die Verbände. So ist wohl auch zu erklären, dass Telefone nur stummgeschaltet werden müssen, ein vollständiges Abschalten ist nicht gefordert.

In ihrer Erklärung betont die Filmwirtschaft, dass weiterhin eine "Null-Toleranz-Politik" für jegliche Aufnahmegeräte gilt. Wer sich nicht daran hält, wird zunächst gebeten, das Kino zu verlassen. Wenn es Hinweise gibt, dass eine Aufnahme stattgefunden hat, soll die Polizei gerufen werden. Das weitere Vorgehen wollen die Verbände dann den Strafverfolgern überlassen - dass direkt eine Anzeige erfolgt, geht aus der Mitteilung nicht hervor.


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