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Feuerwehreinsatz: Drohne am Berliner Fernsehturm hängengeblieben

Eine kleine Drohne hat einen großen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Die Höhenrettung musste einschreiten.
/ Andreas Donath
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Berliner Fernsehturm (Bild: Andreas Donath)
Berliner Fernsehturm Bild: Andreas Donath

Ein Jugendlicher hat nach einem Bericht des Berliner Kuriers(öffnet im neuen Fenster) illegalerweise eine Drohne am Berliner Fernsehturm fliegen lassen. Aus ungeklärten Umständen blieb die Drohne am Fernsehturm hängen. Der Jugendliche rief nach Angaben des Berichts die Polizei an, die wiederum die Feuerwehr informierte.

Mit einer Höhe von insgesamt 365 Metern ist der Fernsehturm das höchste Gebäude der Stadt. Die Hobbydrohne hatte sich in einer Rinne in 270 Metern Höhe verfangen, was zu einer Sperrung rund um den Turm führte. Die Berliner Feuerwehr mit der Höhenrettung musste eingreifen, um die Drohne sicher zu bergen.

Mithilfe der Feuerwehrdrohnen konnten sie die Lage aus der Vogelperspektive einschätzen und einen Plan zur Bergung der Drohne ausarbeiten.

Die Sicherheit stand dabei an erster Stelle. Die Umgebung des Fernsehturms wurde abgesperrt, um sicherzustellen, dass niemand durch die fallende Hobby-Drohne gefährdet wurde.

Drastische Strafen und Geldbußen

In Deutschland sind für den Betrieb von Drohnen ein Registrierung und eine Versicherung erforderlich. Zudem gibt es Gebiete und Höhenlagen, die nicht angeflogen werden dürfen. Die Berliner Innenstadt, in der auch der 1969 vom Ostberliner Regime errichtete Fernsehturm steht, gehört dazu.

Welche Strafe den Jugendlichen erwartet, ist nicht ganz klar. Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Strafrechtlich könnte § 315 StGB(öffnet im neuen Fenster) in Betracht kommen.


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