Festnetz: Weiter viele Ausnahmen von kostenloser Warteschleife
Auch nach der Einführung der neuen Regelungen für kostenlose Warteschleifen am 1. Juni 2013 wird es viele Ausnahmen geben: Bei Festnetznummern oder auch Telefonaten mit Festpreis bleibe das Problem bestehen, kritisiert eine Verbraucherexpertin.

Am 1. Juni 2013 endet die Übergangsfrist, ab dann sollen Warteschleifen endgültig kostenlos sein. Das von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) angekündigte Verbot sei "eine Mogelpackung", sagt allerdings Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen. Sie kritisiert, dass es weiter viele Ausnahmen vom Verbot der kostenpflichtigen Warteschleifen gibt.
"Bei Festnetznummern oder auch Telefonaten mit Festpreis bleibt das Problem" der Abzocke in Warteschleifen bestehen, sagte sie. Noch problematischer seien aber interaktive Bandansagen, bei denen statt Musik ein Computer mit dem Anrufer kommuniziert und dieser sich zum Teil langwierig "durchklicken" müsse, bevor er einen Ansprechpartner ans Telefon bekommt. Hier würden die Verbraucher weiter zur Kasse gebeten.
Maisch sagte: "Nötig ist ein glasklares Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen ohne Wenn und Aber. Hier hat Aigner versagt und stattdessen halbgare Regelungen mit unsinnigen Übergangsfristen vorgelegt."
Für telefonische Warteschleifen haben Kunden im Jahr 2011 knapp 150 Millionen Euro ausgeben müssen. Das erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, die ihre Berechnungen auf Branchenzahlen stützt.
Telefonwarteschleifen sind für Verbraucher in Deutschland trotz gesetzlicher Verschärfungen weiterhin sehr teuer. Nach einer Untersuchung der Grünen-Bundestagsfraktion, über die das Radioprogramm NDR Info im Februar 2013 berichtete, nutzen Unternehmen sogenannte "nachgelagerte telefonische Warteschleifen", um bei Kunden abzukassieren.
Besonders teuer bei den Testanrufen, die die Grünen im Januar und Februar dieses Jahres gemacht haben, war die Warteschleife eines deutschen E-Mail-Dienstleisters. Nach sieben Minuten Wartezeit auf einen persönlichen Berater fielen demnach Kosten in Höhe von neun Euro an.
Die Neuregelung zu Warteschleifen durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes war bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten, seitdem galt eine Übergangsregelung. Neben den genannten Ausnahmen sind nachgelagerte Warteschleifen bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz nun verboten. Die Verbraucher müssen zudem informiert werden, wie lange sie voraussichtlich in der Warteschleife warten müssen. Betreiber, die diesen Vorgaben nicht Folge leisten, können von der Bundesnetzagentur mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt werden.
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Mittlerweile ist das doch wenigstens bei vielen Verträgen und auch Prepaid Anbietern...
Das Problem ist ja, dass Politiker vom Volk bezahlt werden, aber nach der Pfeife der...
150 Millionen sind ja lächerlich