Festnetz: Versprochene Datenrate nur bei rund 42 Prozent der Nutzer
Die Ergebnisse seien nach wie vor nicht zufriedenstellend, gibt der Chef der Bundesnetzagentur Müller zu. Konsequenzen gibt es weiter fast keine.

Nicht einmal jeder zweite Haushalt bekommt die vom Betreiber beworbene Datenübertragungsrate auch geliefert. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts 2021/2022 zur Breitbandmessung, den die Bundesnetzagentur am 15. März 2023 vorgelegt hat. Nur bei 42,3 Prozent der Nutzer im Festnetz wurde diese voll erreicht oder überschritten.
84,4 Prozent der Nutzer erhielten im Download mindestens die Hälfte der vertraglich zugesagten Datenrate. Im Mobilfunk lag das Ergebnis erneut merklich unter dem des Festnetzes. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 3 Prozent der Nutzer (2020/2021: 2,6 Prozent) die volle Datenrate oder mehr. In höheren Bandbreiteklassen gab es tendenziell niedrigere Prozentwerte.
Die meisten Kunden (78,2 Prozent) gaben der Leistung ihres Breitbandanschlusses Schulnoten von 1 bis 3. Knapp 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.
"Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Betroffene könnten eine Minderleistung im Festnetz mit der Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.
Ohne Verbraucherzentrale keine Besserung
Tatsächlich hat das neue Verbraucherrecht im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu nicht erreichten Datenraten für den Anwender praktisch kaum einen Nutzen, weil es keine Festlegungen für den Preisnachlass gibt. Die müssen Betroffene selbst aushandeln und das weiß Müller auch.
In Lüdenscheid wandte sich ein Nutzer mit dem offiziellen Messprotokoll an seinen Internetanbieter, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat anbot. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale ergab hingegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat. Dem Nutzer blieb dann nur die Klage.
Mithilfe des Onlinerechners der Verbraucherzentrale erhalten Nutzer ein Anschreiben, das einen konkreten Minderungsbetrag auf Basis ihrer Messdaten und Vertragsdetails nennt. Sie können so entweder eine Minderung des monatlichen Betrags fordern oder eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung setzen. Erfüllt der Anbieter diese auch nach einer Fristsetzung nicht, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Jaaaaa, dann drosselt man dir einfach deinen 100Mbit-Anschluss, bei dem "nur" 85...
Ich dachte immer, in diesem Zusammenhang sagt man "Mit Hilfe des Onlinerechners...
Warum geht es eigentlich immer nur um Bandbreite? Es gibt noch viel mehr gravierende...
Bei meinem verwendeten Speedtest muss man die verfügbaren Testserver auch durchtesten, da...
Kommentieren