Festnetz: Telekom-Plan zur Drosselung verstößt gegen Netzneutralität
Die Deutsche Telekom verletze mit ihren Planungen zur Datendrosselung im Festnetz die Netzneutralität. Das vertritt der Autor Michael Spehr in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (FAZ). Die mögliche Drosselung gelte nicht für das IP-TV der Telekom oder Kooperationspartner.
"Nutzt man das Telekom-Angebot für TV-Empfang und Filmverleih, wird das dabei entstehende Datenvolumen nicht auf die DSL-Volumengrenze angerechnet." Im Mobilfunk werden von der Telekom in ihrer Kooperation mit Spotify die Musikdaten nicht auf Inklusivvolumen angerechnet.
"Es geht der Telekom also darum, eine Differenzierungslinie einzuziehen zwischen 'guten Daten' hauseigener Produkte und 'schlechten Daten', die von Mitbewerbern generiert werden." Das Ziel bestehe "in der Abschaffung der Netzneutralität", so Spehr.
Die Telekom erklärte: "Ähnlich wie im Mobilfunk soll es in Zukunft auch bei Festnetztarifen für die Datenübertragung ein bestimmtes Volumen geben, das inklusive ist. Ist dieses Volumen aufgebraucht, wird die Übertragungsgeschwindigkeit gebremst. Braucht ein Kunde mehr Highspeed-Volumen, könnte er – wie im Mobilfunk auch – weitere Kapazitäten hinzubuchen. Natürlich ändert sich für bestehende Verträge nichts." Es existierten solche Überlegungen, aber es gebe "noch keine neuen Tarife".
Die Pläne sind nicht neu und in einigen Verträgen bereits vorbereitet. Im März 2012 hatte ein Telekom-Sprecher erklärt: "Wir haben die Geschwindigkeitsbegrenzung bisher nicht umgesetzt."
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert dagegen: Verbraucher sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die ihnen ermöglicht, Inhalte ihrer Wahl zu senden und zu empfangen, Dienstleistungen und Anwendungen ihrer Wahl zu nutzen sowie Hardware ihrer Wahl anzuschließen und Software ihrer Wahl zu verwenden, solange diese dem Netzwerk keinen Schaden zufügt. Sie sollten Anspruch haben auf eine Internetverbindung, die frei von Diskriminierung ist in Bezug auf Art der Anwendung, der Dienstleistung, des Inhalts oder der Adresse des Senders oder Empfängers. Die Netzneutralität müsse daher gesetzlich festgeschrieben werden, reine Transparenzpflichten und verbesserte Wechselmöglichkeiten für Verbraucher reichten nicht aus.
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