Festnetz: Netzagentur will Exklusiv-Vectoring bei EU durchsetzen

Die Zusage für das exklusive Vectoring der Deutschen Telekom soll von der EU genehmigt werden. Der Investitionswettbewerb bei der wichtigen Übergangstechnologie werde an ganz zentralen Stellen dem Ex-Monopolisten übergeben, kritisiert die Konkurrenz.

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Vectoring-Ausbau der Telekom
Vectoring-Ausbau der Telekom (Bild: Deutsche Telekom)

Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung für die Freigabe des exklusiven Vectorings für die Telekom der EU-Kommission zur Freigabe vorgelegt. Das teilte die Regulierungsbehörde am 7. April 2016 mit. Das europaweite Konsolidierungsverfahren wird nun mit der Übermittlung des Entwurfs an die EU eröffnet. Der Entscheidungstext selbst ist nicht veröffentlicht worden.

Die Telekom will im Nahbereich um 8.000 Hauptverteiler die Vectoring-Technik einsetzen und dazu von der Verpflichtung befreit werden, Wettbewerbern VDSL-Anschlüsse in den Hauptverteilern zu ermöglichen, weil dies technisch nicht möglich sei. Insgesamt könnten so laut einer umstrittenen Rechnung der Telekom knapp 80 Prozent der Haushalte bis zu 100 MBit/s bekommen. Die Konkurrenz hat dies massiv kritisiert.

Behördenchef lobt Ausbau- und Investitionszusage der Telekom

Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann erklärte: "Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst." Die Telekom habe im Februar einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, mit dem sie ihre Ausbau- und Investitionszusage unabhängig von einem Vertragsschluss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus absichern möchte.

Durch Vectoring wird eine Datenübertragungsrate von bis zu 100 MBit/s im Download und bis zu 40 MBit/s im Upload möglich. Doch der Vectoring-Effekt auf der Kupferleitung nimmt mit der Leitungslänge ab und ist bei der bisher eingesetzten Technik ab 700 bis 800 Metern praktisch nicht mehr feststellbar. Daher kann die Technik Glasfaser nicht ersetzen.

Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de: "Wir kennen den Notifizierungsentwurf noch nicht und müssen ihn erst auswerten." Aufgrund der heutigen Aussagen der Behörde gehe die Telekom davon aus, dass die Wettbewerber noch mehr Möglichkeiten bekommen, Vectoring in den Nahbereichen exklusiv auszubauen. "Kritisch daran ist, dass ein vollständiger Ausbau der Nahbereiche nur gelingen kann, wenn ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und unwirtschaftlichen Gebieten erfolgen kann. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Wettbewerber ihren Worten auch Taten folgen lassen. Wir begrüßen, dass die Behörde für eine Versachlichung der Debatte wirbt."

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), kommentierte: "Die Auswirkungen des Vectoring-II-Antrags der Telekom auf den Glasfaserausbau bis zum Haus beziehungsweise Endkunden mit FTTB/FTTH wird nach wie vor von der Bundesnetzagentur ignoriert und damit auch die Bedeutung für die Digitalisierung Deutschlands. Der Investitionswettbewerb in die wichtige Übergangstechnologie Vectoring wird nicht deutschlandweit, aber an ganz zentralen Stellen dem Ex-Monopolisten übergeben. Das hat erhebliche Folgen. Damit haben wir aus unserer Sicht weiterhin eine Remonopolisierung."

Keine Einigung in Sicht

Wieviel Wettbewerber bauen können, dazu mache die Bundesnetzagentur keinerlei Angaben. Es bleibe offen, was das Monopol der Telekom genau mindern solle und inwieweit die konkreten Investitionszusagen der Wettbewerber bei dem Entscheidungsentwurf berücksichtigt würden.

Nach den Worten von Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), wäre die angeführte Möglichkeit für Konkurrenten, dort VDSL2-Vectoring auszubauen, wo die Telekom ein Ausbaugebiet komplett mit FTTB/FTTH erschließt, nicht wirtschaftlich. Über ein Dutzend alternative Netzbetreiber des Breko hätten Investitionszusagen "in teils erheblicher Höhe abgegeben". Er hoffe dennoch, dass diese Ausbauzusagen im Beschluss angemessene Berücksichtigung fänden.

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