Festnetz: Strafe gegen Telekom wegen Problemen beim Anbieterwechsel

Die Bundesnetzagentur hat sich im vergangenen Jahr in rund 5.000 Fällen für Verbraucher eingesetzt, bei denen es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. Jetzt gab es eine Geldstrafe gegen die Telekom.

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Symbolbild: Firmennetz
Symbolbild: Firmennetz (Bild: Daniel Munoz/Reuters)

Weil ein großer deutscher Telekommunikationskonzern wiederholt seine Pflichten beim Anbieterwechsel verletzte, hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt. Das gab die Behörde am 25. Februar 2015 bekannt. Den Namen des bestraften Unternehmens könne die Behörde nicht nennen, hieß es auf Anfrage von Golem.de. Die Telekom bestätigte jedoch Golem.de, dass sie betroffen ist. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig.

"Die ersten drei Bußgelder richteten sich nicht gegen die Telekom. Dieses Mal sind wir betroffen", sagte Telekom-Sprecher Andreas Middel Golem.de auf Anfrage.

Beim Telefonanbieterwechsel muss die Umschaltung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es zu Problemen, muss der alte Anbieter die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleisten. Verantwortlich für die letzte Meile ist die Deutsche Telekom. Die Bundesnetzagentur hatte im August 2014 erklärt, dass die Telekom nicht allein schuld daran sei, wenn der Wechsel von Festnetz- und Internetanschlüssen mitunter wochenlang dauert.

"Verbraucher waren längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Mit den in diesem und im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern haben wir mehr als 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel erfasst", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. In rund 5.000 Fällen habe sich die Behörde im vergangenen Jahr für Verbraucher eingesetzt, bei denen es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. "Mit Blick auf die unverändert hohe Anzahl der Beschwerden wird ein weiterhin dringender Verbesserungsbedarf auf dem gesamten Markt deutlich."

Fehler durch manuelle Arbeiten

Die Bußgeldobergrenze bei Verstößen liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten des bestraften Anbieters hatte der Regulierer berücksichtigt, dass sich der Konzern "aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels beteiligt". Verbraucher können sich auch an die zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden.

Die Prozesse beim Wechsel zwischen den Anbietern funktionierten noch nicht in allen Fällen so, wie sie sollten, räumte Middel ein. "Gemeinsam mit unseren Wettbewerbern müssen wir weiter daran arbeiten. Richtig ist aber auch: Von den jährlich mehr als drei Millionen Anbieterwechseln in Mobilfunk und Festnetz laufen die allermeisten problemlos."

Die Prozesse seien im Festnetz technisch sehr komplex und teilweise wären immer noch manuelle Arbeiten nötig, was auch zu Fehlern führen könne. "Hinzu kommt, dass die Kunden auch nicht immer vollständige beziehungsweise korrekte Angaben machen."

Als einer der ersten Anbieter habe die Telekom im Oktober 2013 die vollautomatische Wechsel-Schnittstelle fertiggestellt. Im Telekommunikationsmarkt gebe es rund 400 Anbieter. "Deshalb ist es nicht ganz einfach, vollautomatische Prozesse für den Anbieterwechsel im Festnetz zu etablieren, wie es ihn im Mobilfunk bereits gibt", sagte Middel.

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stefmen007 25. Mär 2015

die summe ist ein lacher bei der telekom ich war selber drei wochen down, nur stress und...

timo.w.strauss 02. Mär 2015

Der Artikel ist sehr verwirrend aufgebaut.

schuppeste 27. Feb 2015

Hatte auch meine Probleme, fast 3 Wochen..meine Vormieterin hatte falsch gekündigt und...

Anonymer Nutzer 26. Feb 2015

75.000¤ sind ein absoluter Witz bei 5.000 Fällen. Selbst wenn jeder Betroffene einen...



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