Festnetz: Bundesnetzagentur hilft bei zu niedriger Datenrate
Wenn ein Anbieter die vertragliche Maximalgeschwindigkeit nicht mindestens einmal in einem Messzeitraum bieten kann, wird gegen den Vertrag verstoßen. Die Bundesnetzagentur sagt dann Hilfe zu.

Nutzer müssen nicht jede Einschränkung bei der Datenübertragungsrate im Festnetz hinnehmen. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte Golem.de, dass eine nicht vertragskonforme Leistung vorliege, wenn nicht mindestens einmal in einem Messzeitraum 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden.
Dies gelte auch, "wenn die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit - auch einmalig - im Messzeitraum unterschritten wird", sagte der Sprecher.
Starke Schwangungen im Kabelnetz
Dabei hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit einer LAN-Verbindung erfolgen. Mit diesen Messergebnissen aus der Breitbandmessung könne der Betroffene sich an seinen Anbieter wenden. Wenn auf diesem Weg keine Lösung erzielt wird, können sich Nutzer erneut an die Bundesnetzagentur wenden, die sich dann mit dem Anbieter in Verbindung setzen würde.
Einem Vodafone-Kabelnetzkunden stehen seit Juli 2017 dauerhaft statt den vertraglich vereinbarten maximalen 100 MBit/s nur 15 bis 20 MBit/s im Download zur Verfügung. Vodafone hatte angegeben, dass eine vorzeitige Kündigung nur aus Kulanz zur Auswahl stehe. Ansonsten wurden Gutschriften oder ein vorübergehender Tarifwechsel mit Basispreissenkung angeboten. Viele weitere Nutzer hatten Golem.de von ähnlichen Fällen berichtet.
Laut dem Bericht zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur vom März 2017 fällt im Tagesverlauf besonders im Bereich 200 bis unter 500 MBit/s die Leistung in der abendlichen Peak-Zeit stark ab. Das liegt meist daran, dass zu viele Haushalte an einem Node oder Cluster hängen und sich die Kapazität teilen müssen.
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