Fernsehen: Regulierung für Sendersortierung von Smart-TV und Settop-Box

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) will eine Regulierung bei der Sendersortierung auch auf die Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Set-Top-Boxen ausweiten. Das haben die Medienanstalten auf dem DLM-Symposium am 17. März in Berlin gefordert(öffnet im neuen Fenster) . Eine Ex-post-Missbrauchsaufsicht durch die unabhängige Instanz der Medienanstalten sei jedoch in der Regel ausreichend.
"Es sind nicht nur die Plattformen der alten Schule, also Kabelnetzbetreiber oder auch Pay-TV-Pakete, die das Potenzial haben, den Zugang der Sender zum Endkunden beziehungsweise die Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer zu beeinflussen" , sagte Siegfried Schneider, Vorsitzender der DLM-Direktorenkonferenz. "Auch Benutzeroberflächen, also Electronic Program Guides, Navigatoren oder Listen, stehen zwischen Nutzern und Programmanbietern. Dadurch können sie den Prozess der freien Meinungsbildung beeinflussen." Im Sinne eines freien Meinungsbildungsprozesses seien daher sowohl Nutzerautonomie als auch Regulierung weiter nötig.
"Auffindbarkeit darf kein eigenes Geschäftsmodell sein"
Thomas Fuchs, Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz der Medienanstalten erklärte: "Die Ideen für eine Reform der Plattformregulierung sind schon weit fortgeschritten. Jetzt muss es an die zügige Umsetzung im Gesetz gehen." Bisher sei die Reihenfolge der Veranstalter in Senderlisten in Smart-TVs und Set-Top-Boxen nicht geregelt. "Auffindbarkeit darf kein eigenes Geschäftsmodell werden, sondern muss sich nach objektiven Kriterien richten" , forderte Fuchs.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) kritisierte im September 2015 die Sendersortierung in den Kabelfernsehangeboten von Tele Columbus und Primacom. Es sei die Frage, ob die Netzbetreiber vielleicht bestimmte Sender gegen Geldzahlungen in den Senderlisten bevorzugen könnten.



