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Fernsehen: Deutscher Sky-Hacker abgeschaltet

Die Server eines Anbieters für entschlüsseltes Sky-Programm wurden bei einer Polizeiaktion abgeschaltet. Über 500 Kunden wurden ermittelt.
/ Achim Sawall
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Illegales Sky-Angebot im Januar 2018 in Zypern (Bild: Europol)
Illegales Sky-Angebot im Januar 2018 in Zypern Bild: Europol

Die Polizei ist gegen einen illegalen Anbieter des Pay-TV-Angebots von Sky und anderen aus dem Landkreis Rosenheim vorgegangen. Das gab die Polizei Bayern am 14. Mai 2018(öffnet im neuen Fenster) bekannt. Über Card-Sharing-Server in Deutschland und im europäischen Ausland sowie manipulierte Receiver oder IPTV-Boxen wurde der Zugang zu den Programmen gewährt.

Bereits am 8. Mai 2018 fand eine groß angelegte Aktion statt, bei der drei Privatwohnungen und 13 Gewerbebetriebe in Bayern und in Baden-Württemberg durchsucht wurden. In Deutschland wurden fünf und in Österreich, Frankreich und den Niederlanden über Rechtshilfe vier Server beschlagnahmt sowie unter anderem 135 Receiver, zehn Computersysteme und 40 Mobiltelefone und eine große Datenmenge von über 50 Terabytes. Die Auswertung werde mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Entschlüsseltes Sky-Angebot geliefert

Der Preis für das entschlüsselte Angebot lag laut den Angaben weit unter dem offiziellen Preis für ein Abonnement. Der bisher festgestellte Schaden beläuft sich für die PayTV-Anbieter auf rund 250.000 Euro. Bisher konnten über 500 Kunden ermittelt werden, die die illegalen Dienste genutzt haben, darunter auch mehrere Gewerbebetriebe.

Die technisch komplexen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs wurden seit rund einem Jahr von der Zentralstelle Cybercrime Bayern und dem K 11 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim geführt.

Aktiv war nun die fünfköpfige Ermittlungsgruppe EG Streams des K 11 Cybercrime der Kripo Rosenheim und die spezialisierten Staatsanwälte der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern. Der 27-jährige Verdächtige wurde nicht in Haft genommen.

Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sagte Golem.de auf Anfrage: "Auch Kunden machen sich strafbar und können sich empfindlichen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen." Sie verstießen gegen Paragraf 202a Strafgesetzbuch, wonach das Ausspähen von Daten verboten ist. "Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich unbefugt Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft." Neben einer strafrechtlichen Beurteilung komme zudem ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Pay-TV-Anbieters hinzu. Kunden müssten hier mindestens mit Schadensersatzforderungen in Höhe des Abonnementpreises rechnen.


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