Gesetzentwurf zu Spitzenglättung zurückgezogen
Denn die Stromlieferanten wollen sich nicht gerne durch den Netzbetreiber vorschreiben lassen, wann sie ihre Kunden mit Strom versorgen dürfen. Wenn nachts viel Wind weht und die Stromlieferanten ihren Kunden günstige Energie liefern wollen, könnte dies an fehlenden Netzkapazitäten scheitern. Diese widerstrebenden Interessen sind zu Beginn dieses Jahres in der Debatte um die sogenannte Spitzenglättung offen zu Tage getreten.
Der Anfang Januar 2021 zurückgezogenen Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) ist seitdem nicht wieder neu aufgelegt worden. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP findet sich kein Passus zu Spitzenglättung oder anderen gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich.
Ampel will bidirektionales Laden ermöglichen
Neben dem Lastmanagement könnten noch weitere netzdienliche Maßnahmen einen Netzbau verzichtbar machen. Das könnte beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher darstellen. Gerade im ländlichen Raum wäre das auf vielen Dächern einfacher umsetzbar als in der Stadt.
Eine weitere Lösung könnte das bidirektionale Laden darstellen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir werden bidirektionales Laden ermöglichen." Auf Anfrage von Golem.de, welche technischen und regulatorischen Voraussetzungen dafür noch erforderlich sind, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit: "Die technischen Voraussetzungen sind grundsätzlich weitestgehend geschaffen, es gibt auch ausgewählte Fahrzeugmodelle, die das bidirektionale Laden heute schon unterstützen. Regulatorisch und bei der Standardisierung braucht es allerdings noch Anpassungen. Vor allem gibt es bisher nur proprietäre Standards. Zudem müssen Smart Meter Gateway (SMGW) inklusive Steuerungseinheit entsprechend ausgelegt, verfügbar und kosteneffizient sein." Im März 2021 hatte ein Gericht den Zwangsrollout der vernetzten Stromzähler vorläufig gestoppt.
Neuer ISO-Standard geplant
Rechtlich müsse nach Angaben des BDEW eine präventive netzdienliche Steuerung im Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnGW) geregelt werden, was mit dem SteuVerG geplant gewesen war. Zudem müsse man die prozessuale Abstimmung zwischen Kunden, Netzbetreibern, Lieferanten und Aggregatoren klären. "Mit der Finalisierung und einer flächendeckenden Implementierung von Smart Meter Gateways und des Kommunikationsstandards ISO 15118-20 wird das bidirektionale Laden zukünftig sowohl AC- als auch DC-seitig möglich sein", hieß es weiter.
Wie kaum anders zu erwarten war, haben die Elektroauto-Fahrer von den drei getesteten Lösungen wenig mitbekommen. Das betrifft vor allem das Lademanagement. Nur die Hälfte habe überhaupt bemerkt, dass die Ladeleistung teilweise reduziert worden sei. Kein einziger Fahrer fühlte sich demnach im Ladekomfort und Mobilitätsverhalten eingeschränkt.
Wallboxen sollen angemeldet werden
Der Feldversuch mit der E-Mobility-Chaussee macht deutlich, dass ein Lademanagement im ländlichen Raum ebenso wie in einer städtischen Tiefgarage schnell erforderlich wird, wenn zu viele Nutzer gleichzeitig laden wollen. Allerdings ist eine solche Steuerung technisch und regulatorisch deutlich schwieriger umzusetzen als bei einem einzelnen Stromanschluss.
Neben anderen Maßnahmen wie Strangregler und Batteriepuffer könnten die Netzbetreiber auch vorübergehend nur Wallboxen mit geringeren Leistungen genehmigen. Selbst eine Begrenzung auf 11 kW könnte schon Belastungsspitzen reduzieren. Doch wichtig ist für die Betreiber vor allem, dass die Wallboxen überhaupt angemeldet werden. So habe die Dunkelziffer früher bei bis zu 80 Prozent gelegen, während sie nun auf 10 bis 20 Prozent gesunken sei, sagte Wunsch. Eine Wallbox, die dem Netzbetreiber nicht bekannt ist, kann schließlich nicht in ein Lademanagement eingebunden werden.
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Pufferspeicher schnell aufgebraucht |
Dann belassen wir es dabei: Du schaffst es nicht, auch nur die Seite zu nennen, wo...
Schade, dass du keine Argumente hast.
War es richtig eingesteckt...? Dreck im Stecker? Alles vielfach wahrscheinlicher als...