Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Fehlinvestition: Bundesrechnungshof kritisiert Zoll-Smartphones

Der Bundesrechnungshof beanstandet die Smartphone -Beschaffung für den Zoll, da die Geräte wegen fehlender Freigaben kaum genutzt worden sind.
/ Przemyslaw Szymanski
4 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der Bundesrechnungshof kritisiert eine Beschaffung des Bundesministeriums der Finanzen. (Bild: Photo by Andreas Rentz/Getty Images)
Der Bundesrechnungshof kritisiert eine Beschaffung des Bundesministeriums der Finanzen. Bild: Photo by Andreas Rentz/Getty Images

Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine gravierende Fehlinvestition bei der digitalen Ausstattung des Zolls vor. Konkret geht es um mehr als 17.000 als sicher eingestufte Dienst-Smartphones, die laut dem Bericht des Bundesrechnungshofs(öffnet im neuen Fenster) in den Jahren 2021 und 2022 für rund 35 Millionen Euro angeschafft wurden, deren vorgesehener Nutzen sich jedoch über Jahre nicht einstellte.

Die Beschaffung geht auf eine strategische Vorgabe des BMF zurück, die mobile Kommunikation in der Zollverwaltung ausschließlich nach den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abzusichern.

Zwar verfügten die Smartphones über eine Zulassung für die Verarbeitung von Informationen bis zur Einstufung "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD). Ihre Einführung erfolgte jedoch in einer IT-Umgebung, die bis Juni 2025 nicht über die erforderliche VS-NfD-Freigabe verfügte.

Bereits zum Zeitpunkt der Einführung stand damit fest, dass der Zoll die Smartphones nicht wie vorgesehen für die Verarbeitung oder Übertragung von Verschlusssachen einsetzen durfte. Der zentrale Zweck der Beschaffung blieb damit über Jahre unerreicht.

Hinzu kamen funktionale Einschränkungen im täglichen Betrieb. Wichtige Anwendungen wie Kalender, Telefonverzeichnisse, Bildübertragungen oder der Abruf dienstlicher E-Mails waren nicht nutzbar. Zudem führte ein hoher Stromverbrauch zu einer deutlich eingeschränkten Akkulaufzeit. In der Folge griffen viele Beschäftigte weiterhin zu einfachen Mobiltelefonen, obwohl diese den erhöhten Sicherheitsanforderungen nicht entsprachen.

Lösung nicht zukunftsorientiert

Vor diesem Hintergrund entschied die Generalzolldirektion, den Großteil der Smartphones bereits 2024 wieder auszutauschen. Das BMF bewertete die Lösung als nicht nutzerfreundlich und nicht zukunftsfähig. Zusätzlich lief die sicherheitsrelevante Zulassung der Geräte aus.

Der Bundesrechnungshof sieht darin vor allem ein Planungsproblem und verweist darauf, dass vor der Beschaffung keine umfassende und kritische Prüfung des tatsächlichen Bedarfs erfolgt sei. Strategische Vorgaben zur flächendeckenden Verschlüsselung könnten eine solche Analyse nicht ersetzen.

Das Bundesministerium der Finanzen widerspricht dieser Einschätzung und bezeichnet die Beschaffung als strategisch notwendigen Systemwechsel. Ziel sei es gewesen, das Sicherheitsniveau der mobilen Kommunikation in der Zollverwaltung insgesamt anzuheben und langfristig ausschließlich auf BSI-zugelassene Lösungen zu setzen. Zum Zeitpunkt der Beschaffung habe es nur eine Smartphone-Lösung gegeben, die die Sicherheitsanforderungen erfüllt habe.

Die fehlende VS-NfD-Freigabe der IT-Infrastruktur habe man bewusst in Kauf genommen, da unklar gewesen sei, ob und wann eine Freigabe erfolgen würde. Ein weiteres Abwarten hätte aus Sicht des Ministeriums bedeutet, weiterhin unsichere Endgeräte einzusetzen.

Auch die später beanstandeten funktionalen Einschränkungen relativiert das BMF und verweist darauf, dass Stromverbrauch und Akkulaufzeit stark von der regionalen Netzabdeckung abhingen und sich erst im Wirkbetrieb belastbar beurteilen ließen.

Der Bundesrechnungshof bleibt dennoch bei seiner Bewertung. Ohne eine freigegebene IT-Infrastruktur und ohne praxistaugliche Endgeräte habe die Beschaffung kaum einen dienstlichen Mehrwert entfaltet und sei insgesamt als "unwirtschaftlich" zu bewerten.


Relevante Themen