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Fehler in Fahrassistenzsystemen:
Wann Autokäufer Geld zurückfordern können

Keine Hilfslinien beim Parken, zu früh gebremst, schlingernd auf der Autobahn? Haben Fahrassistenten Fehler, können Käufer das Auto oft zurückgeben.
/ Harald Büring
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Fahrassistenzsysteme wie der Drive Pilot müssen nicht perfekt funktionieren, aber verkehrssicher sein. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Fahrassistenzsysteme wie der Drive Pilot müssen nicht perfekt funktionieren, aber verkehrssicher sein. Bild: Martin Wolf/Golem.de

An fast allen Unfällen ist der Mensch schuld - und die sollen Fahrassistenzsysteme verhindern. Tun sie das nicht, ist das gefährlich und oft auch ärgerlich, denn die menschlichen Fahrer haften im Zweifel für Unfälle, wenn die elektronischen Helfer schwächeln. Bemerken sie Mängel jedoch rechtzeitig, können sie den Kauf aber häufig rückgängig machen oder zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückfordern. Die Rechtslage im Überblick.

Fahrassistenzsysteme sind Systeme, die - im Gegensatz zum in Deutschland normalerweise nicht erlaubten autonomen Fahren - Fahrer lediglich unterstützen sollen. Seit dem 6. Juli 2022 schreibt eine EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2144 vom 27. November 2019)(öffnet im neuen Fenster) vor, dass neu entwickelte Fahrzeugmodelle mit einigen dieser elektronischen Assistenten ausgestattet werden müssen.

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