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Fehler bei der Bundesbank: Bankkunden erhielten bei Überweisungen falsche Warnhinweise

Einige Banken haben den verpflichtenden Iban-Name-Check bei Überweisungen früher als geplant eingeführt. Das hat teilweise Probleme verursacht.
/ Ingo Pakalski
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Fehler bei der Bundesbank bei Prüfung von Überweisungen behoben (Bild: Pixabay)
Fehler bei der Bundesbank bei Prüfung von Überweisungen behoben Bild: Pixabay

In etlichen Bundesländern haben vor allem Finanzämter Anfang der Woche verunsicherte Nachfragen von Steuerpflichtigen erhalten, die Überweisungen an die jeweiligen Behörden tätigen wollten und eine Warnung erhielten. Nach Angaben des Brandenburger Finanzministeriums konnte dadurch ein Fehler bei der Bundesbank bemerkt und korrigiert werden.

Etliche Banken und Sparkassen starteten die verpflichtende Prüfmethode bei Überweisungen vor dem Stichtag am 9. Oktober 2025 und deckten damit den Fehler bei der Bundesbank frühzeitig auf.

Das Brandenburger Finanzministerium veranlasste daraufhin eine Korrektur der bei der Bundesbank hinterlegten Daten der Finanzämter, so dass es nicht mehr zu Fehlermeldungen kommen sollte.

Pflicht zur Überweisungsprüfung seit dem 9. Oktober

Nach Angaben des Brandenburger Finanzministeriums(öffnet im neuen Fenster) traten vergleichbare Probleme auch in einigen anderen Bundesländern auf, die allerdings nicht namentlich genannt wurden.

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken im EU-Sepa-Raum nicht nur Echtzeitüberweisungen anbieten, sondern aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 auch einen sogenannten Iban-Name-Check alias Verification of Payee (VoP) durchführen. Bei dieser Empfängerüberprüfung wird die Iban mit dem Namen des Empfängerkontos abgeglichen.

Überweisungen trotz Warnhinweis möglich

Diese Prüfung läuft bereits im Hintergrund, während die Daten im Onlinebanking eingegeben werden. Falls keine Übereinstimmung festgestellt wird, erhalten Bankkunden eine Warnung im Onlinebanking oder in der Banking-App. Trotz einer solchen Warnung lässt sich eine Überweisung manuell durchführen, wenn das gewünscht ist.

Dann tragen Bankkunden jedoch das volle Risiko der Geldüberweisung. Mit der neuen Prüfung sollen Betrugsmaschen und Fehlüberweisungen vermieden werden. Wenn Betrüger fingierte Rechnungen bekannter Firmen mit einer falschen Bankverbindung verschicken, sollen Überweisungen nicht ohne Weiteres möglich sein.

In einem Golem vorliegenden Fall kam es Anfang der Woche mit anderen Banken zu Problemen, weil auch dort die Überprüfung des Empfängernamens nicht korrekt durchgeführt wurde. Es gab eine Fehlermeldung, obwohl Empfängername und Iban korrekt waren. Diese Probleme wurden mittlerweile ebenfalls korrigiert.


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