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Fehlender Zugang für Drittanbieter: Italien ermittelt wegen iCloud-Einschränkungen

Das Apple-Nutzer keine Möglichkeit haben, ein vollständiges Backup abseits der iCloud durchzuführen, könnte gegen den DMA verstoßen.
/ Mike Faust
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Die Ermittlungen richten sich gegen die Einschränkungen auf iOS und iPadOS. (Bild: Pexels / Chengxin Zhao)
Die Ermittlungen richten sich gegen die Einschränkungen auf iOS und iPadOS. Bild: Pexels / Chengxin Zhao

Die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) hat ein Verfahren gegen Apple wegen der Einhaltung von Interoperabilitätspflichten im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eingeleitet.

Wie die Behörde in einer Pressemitteilung schreibt(öffnet im neuen Fenster), wird gefordert, dass "Drittanbieter von Verbraucherclouds eine kostenlose und effektive Interoperabilität mit den Betriebssystemen iOS und iPadOS erhalten und unter gleichen Bedingungen auf dieselben Hardware- und Softwarefunktionen zugreifen können wie die für Apples iCloud verfügbaren".

Die AGCM sieht Drittanbieter nicht mit Apple gleichgestellt, da sie keinen Zugriff auf die gleichen Funktionen wie Apples iCloud haben. Als Beispiel nennt die Behörde, dass Apple es alternativen Cloud-Speicherdiensten nicht erlaube, iOS und iPadOS-Funktionen zu verwenden, mit denen sich eine vollständige Sicherung der eigenen Daten durchführen lässt, obwohl die gleichen Funktionen für Apples iCloud verfügbar sind.

Sind Apple-Nutzer zu kostenpflichtigen Abos gezwungen?

Im Zentrum der Ermittlungen steht nun, ob Apple alternativen Cloudanbietern den Zugriff auf technische Schnittstellen verweigert, die für ein vollständiges Geräte-Backup unter iOS und iPadOS notwendig sind. Auch wird geprüft, ob Konkurrenten systematisch benachteiligt werden und Nutzer dazu gezwungen sind, kostenpflichtige Abonnements bei Apple abzuschließen, weil sie nicht auf alternative Anbieter ausweichen können.

Das Verfahren soll bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Die AGCM möchte alle Ergebnisse an die Europäische Kommission übermitteln, um diese als Durchsetzungsberechtigte des DMA zu unterstützen. Werden Verstöße gegen die DMA-Verpflichtungen festgestellt, kann eine Strafe in Höhe von 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.


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