FDP-Klage: Mit dem Damoklesschwert gegen das NetzDG
Knapp ein halbes Jahr nach dem vollständigen Inkrafttreten des NetzDG gibt es die erste Klage. Doch es scheint reichlich unklar, ob zwei FDP-Abgeordnete überhaupt dazu berechtigt sind. Facebook und andere soziale Netzwerke halten sich zurück.

Die beiden FDP-Abgeordneten Jimmy Schulz und Manuel Höferlin haben eine gemeinsame Klage gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Über den Umweg des Verwaltungsgerichts (VG) Köln wollen sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen lassen. Eine solche Klage sei auch möglich, ohne dass ein strafbarer Beitrag der beiden Bundestagsabgeordneten von einem sozialen Netzwerk gelöscht wurde, sagte deren Prozessbevollmächtigter Hubertus Gersdorf am Montag in Berlin. Nach der sogenannten Damokles-Rechtsprechung sei es "unzumutbar", sich für eine solche Klage in die Gefahr zu begeben, einen möglicherweise strafbaren Beitrag abzusetzen.
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- Soziale Netzwerke klagen nicht
Das umstrittene Gesetz ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Nach der Übergangsfrist von drei Monaten müssen große soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern seit dem 1. Januar 2018 unter anderem "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen. Das Gesetz sieht Maximalstrafen von 50 Millionen Euro für Firmen und fünf Millionen Euro für einzelne Mitarbeiter vor. Dieser Rahmen wird in dem Bußgeldkatalog, der Ende März vorgelegt wurde, nicht ausgeschöpft.
Warnung vor Overblocking
Aufgrund der hohen Bußgeldandrohung befürchten Kritiker des Gesetzes, dass es zu einem sogenannten Overblocking kommt, also Beiträge gelöscht werden, die nicht strafbar sind. Auch Höferlin sieht sich durch diese Löschungsgefahr "in seinem Verhalten als Politiker betroffen". Er habe sich bei der Frage ertappt, ob er beim Veröffentlichen von Beiträgen in Auseinandersetzungen mit anderen Parteien nicht vom NetzDG erfasst werde, sagte Höferlin bei der Vorstellung der Klage. Das habe ihn geärgert, weil es dazu führen könne, im Zweifel etwas nicht zu posten.
Das Problem bei dieser Argumentation: Das NetzDG untersagt keine Meinungsäußerung, die nicht auch vorher schon strafbar war. Es soll nur dafür sorgen, dass rechtswidrige Beiträge schneller aus dem Netz verschwinden. Daher ist nicht ganz nachvollziehbar, warum das Gesetz eine "Zensur in ihrer schlimmsten Form" sein soll, wie Höferlin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gesagt hat.
Zensur "in ihrer schlimmsten Form"?
Am Montag verteidigte er seine umstrittene Äußerung mit den Worten: "Ich wollte weder Diktaturen noch die Zensur in Diktaturen verharmlosen, aber für mich ist es schon sehr, sehr bedenklich, wenn in einer so stabilen Demokratie wie hier in unserem Land, man, bevor man etwas äußert, was man denkt, darüber nachdenkt, ob man es äußern kann." Doch auch in diesem Fall ist das Argument nicht schlüssig: Denn die Frage, ob eine Äußerung möglicherweise rechtswidrig ist, hat nichts mit dem NetzDG zu tun, sondern mit den Verboten des Strafgesetzbuchs.
Höferlin konnte auf mehrfache Nachfrage keine Beispiele nennen, bei denen er wegen des NetzDG auf eine Äußerung verzichtet hat. Dennoch spekulierte er darüber, dass insgesamt weniger im "Graubereich" gepostet werde. Das heißt, viele Leute würden jetzt genauer überlegen, was sie posten und würden deshalb möglicherweise weniger veröffentlichen. Das sei die "spannende Frage".
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Soziale Netzwerke klagen nicht |
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Es kann trotzdem nix schaden, wenn der User nochmal drüber nachdenkt, was er da schreibt...
Wobei ich ihm/ihr in dem Punkt Recht gebe, dass die meisten "Gedanken", die so im...