FBI und Deutsche Telekom: Telekom gewährte FBI schon vor 9/11 Datenzugriff

Ein Vertrag zwischen der Telekom in den USA und dem FBI zeigt: Schon vor den Terroranschlägen 2001 ließ die US-Regierung in großem Ausmaß Daten sammeln.

Artikel veröffentlicht am , Patrick Beuth/Zeit Online
Das Telekom-Logo am Bürogebäude des Konzerns
Das Telekom-Logo am Bürogebäude des Konzerns (Bild: Patrik Stollarz/AFP/Getty Images)

Am 1. April 2001 hat bei der Deutschen Telekom der damalige Leiter der Abteilung Ordnungs- und Wettbewerbspolitik, Hans-Willi Hefekäuser, einen Vertrag mit dem US-Justizministerium und der US-Bundespolizei FBI unterschrieben. Darin ging es nicht um die Telekom selbst, sondern um das Unternehmen Voicestream, das die Telekom damals übernehmen wollte und aus dem später T-Mobile USA hervorging. CFIUS-Abkommen heißen solche Verträge. Die Abkürzung steht für Committee on Foreign Investment in the United States - ein Ausschuss der US-Regierung, der sich mit ausländischen Investitionen in den USA und ihren Auswirkungen auf die nationale Sicherheit befasst.

Inhalt:
  1. FBI und Deutsche Telekom: Telekom gewährte FBI schon vor 9/11 Datenzugriff
  2. 24 Stunden täglich ansprechbar für das FBI

Auf 27 Seiten zeigt dieser Vertrag, wie US-Telekommunikationsunternehmen schon vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und damit vor der Einführung von Sicherheitsgesetzen wie dem Patriot Act dafür sorgen mussten, dass US-Behörden Zugriff auf Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte bekommen.

So wurde Voicestream dazu verpflichtet, alle inländischen Kommunikationsinhalte zu speichern, sowie alle, die ein Konto eines US-Kunden betreffen. Ebenso musste Voicestream alle Verkehrsdaten aufbewahren, also Informationen darüber, wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat - und wenn möglich auch wo. Außerdem musste das Unternehmen Bestandsdaten sowie Rechnungsdaten speichern. Letztere mussten für mindestens zwei Jahre vorgehalten werden. Nichts durfte gelöscht werden. Auch nicht, wenn ausländische Gesetze das verlangt hätten.

Demnach sind auch Bundesbürger von diesem Vertrag betroffen, nämlich immer dann, wenn sie mit einem Kunden von Voicestream oder später T-Mobile USA kommuniziert haben. Ihre Verbindungsdaten wurden dann erhoben und gespeichert, lange bevor es in der EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gab.

Inländische Verbindungen mussten ausnahmslos durch Einrichtungen geleitet werden, die unter Kontrolle von Voicestream standen und sich innerhalb der USA befanden. Dort sollte das Unternehmen den US-Behörden eine Überwachung ermöglichen und "technische oder andere Unterstützung" leisten.

Die US-Behörden konnten auf die Daten des Unternehmens zugreifen aufgrund üblicher rechtmäßiger Verfahren wie zum Beispiel Gerichtsbeschlüssen, aber auch nach direkter Anweisung des US-Präsidenten nach dem Communications Act von 1934 und anderer Gesetze sowie aufgrund von Regelungen zur Nationalen Sicherheit und Notfallregelungen.

Andere Regierungen durften diese Daten nicht einsehen, jeder entsprechende Versuch musste dem US-Justizministerium gemeldet werden.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
24 Stunden täglich ansprechbar für das FBI 
  1. 1
  2. 2
  3.  


alwas 25. Jul 2013

das macht aber nicht die Telekom Deutschland, sonder T-Mobile USA, und die müssen sich an...

a user 25. Jul 2013

ach, wußte gar nicht, dass das auch schon bekannt ist.

Kasabian 25. Jul 2013

Das sind nur die Zahlen für das WTC vom 9/11. Was sollen denn sonst da noch an Toten...

Kasabian 25. Jul 2013

Ob Du nur dem Mörder das Messer reichen tust, mit dem dieser seinen Mord begeht, oder es...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /