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FBI und Deutsche Telekom: Telekom gewährte FBI schon vor 9/11 Datenzugriff

Ein Vertrag zwischen der Telekom in den USA und dem FBI zeigt: Schon vor den Terroranschlägen 2001 ließ die US-Regierung in großem Ausmaß Daten sammeln.
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Das Telekom-Logo am Bürogebäude des Konzerns (Bild: Patrik Stollarz/AFP/Getty Images)
Das Telekom-Logo am Bürogebäude des Konzerns Bild: Patrik Stollarz/AFP/Getty Images

Am 1. April 2001 hat bei der Deutschen Telekom der damalige Leiter der Abteilung Ordnungs- und Wettbewerbspolitik, Hans-Willi Hefekäuser, einen Vertrag mit dem US-Justizministerium und der US-Bundespolizei FBI unterschrieben. Darin ging es nicht um die Telekom selbst, sondern um das Unternehmen Voicestream, das die Telekom damals übernehmen wollte(öffnet im neuen Fenster) und aus dem später T-Mobile USA hervorging. CFIUS(öffnet im neuen Fenster) -Abkommen heißen solche Verträge. Die Abkürzung steht für Committee on Foreign Investment in the United States – ein Ausschuss der US-Regierung, der sich mit ausländischen Investitionen in den USA und ihren Auswirkungen auf die nationale Sicherheit befasst.

Auf 27 Seiten zeigt dieser Vertrag(öffnet im neuen Fenster) , wie US-Telekommunikationsunternehmen schon vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und damit vor der Einführung von Sicherheitsgesetzen wie dem Patriot Act dafür sorgen mussten, dass US-Behörden Zugriff auf Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte bekommen.

So wurde Voicestream dazu verpflichtet, alle inländischen Kommunikationsinhalte zu speichern, sowie alle, die ein Konto eines US-Kunden betreffen. Ebenso musste Voicestream alle Verkehrsdaten aufbewahren, also Informationen darüber, wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat – und wenn möglich auch wo. Außerdem musste das Unternehmen Bestandsdaten sowie Rechnungsdaten speichern. Letztere mussten für mindestens zwei Jahre vorgehalten werden. Nichts durfte gelöscht werden. Auch nicht, wenn ausländische Gesetze das verlangt hätten.

Demnach sind auch Bundesbürger von diesem Vertrag betroffen, nämlich immer dann, wenn sie mit einem Kunden von Voicestream oder später T-Mobile USA kommuniziert haben. Ihre Verbindungsdaten wurden dann erhoben und gespeichert, lange bevor es in der EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gab(öffnet im neuen Fenster) .

Inländische Verbindungen mussten ausnahmslos durch Einrichtungen geleitet werden, die unter Kontrolle von Voicestream standen und sich innerhalb der USA befanden. Dort sollte das Unternehmen den US-Behörden eine Überwachung ermöglichen und "technische oder andere Unterstützung" leisten.

Die US-Behörden konnten auf die Daten des Unternehmens zugreifen aufgrund üblicher rechtmäßiger Verfahren wie zum Beispiel Gerichtsbeschlüssen, aber auch nach direkter Anweisung des US-Präsidenten nach dem Communications Act von 1934(öffnet im neuen Fenster) und anderer Gesetze sowie aufgrund von Regelungen zur Nationalen Sicherheit und Notfallregelungen.

Andere Regierungen durften diese Daten nicht einsehen, jeder entsprechende Versuch musste dem US-Justizministerium gemeldet werden.

24 Stunden täglich ansprechbar für das FBI

Das US-Unternehmen musste zudem Ansprechpartner für Überwachungsangelegenheiten für die US-Regierung benennen, die jederzeit ( "24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche" ) verfügbar zu sein hatten.

Um das US-Informationsfreiheitsgesetz von vornherein auszuhebeln, sollte alles, was mit diesem Vertrag in Verbindung stand, mit der Kennung "vertraulich" versehen werden. Diese Kennung sollte signalisieren, dass es sich nach Ansicht des Unternehmens um "Geschäftsgeheimnisse" handele. So steht es in dem Vertrag.

Um Voicestream kaufen zu dürfen, musste die Telekom als künftige Muttergesellschaft diesen Vertrag unterschreiben. Ein Telekom-Sprecher betont, dass alles, was im Vertrag festgelegt wird, nur für die US-Töchter der Telekom gilt: "Die CFIUS-Abkommen sollen sicherstellen, dass sich Tochterunternehmen in den USA an dortiges Recht halten und die ausländischen Investoren sich nicht einmischen."

Auf die Frage, ob der Vertrag heute noch gilt, antwortete der Telekom-Sprecher: "Dass sich T-Mobile USA an US-Recht halten muss, gilt bis heute."


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