Fast vier Jahre Haft: Cyberstalker belästigt Freundin über 50 Rufnummern

Ein 25-jähriger Mann aus Bigfork im US-Bundesstaat Montana wurde zu einer Haftstrafe von 46 Monaten verurteilt, weil er eine Frau, die in ihm eigentlich ihren "besten Freund" sah, jahrelang über 50 verschiedene Rufnummern belästigt hat. Laut Pressemitteilung der US-Staatsanwaltschaft(öffnet im neuen Fenster) hatte der Verurteilte als Teil seiner Aktivitäten Anfang des vergangenen Jahres sogar einen Schusswechsel vorgetäuscht.
Die Cyberstalking-Operation lief den Angaben zufolge fast drei Jahre lang. Der 25-Jährige soll seiner Freundin in dieser Zeit ständig Droh- und Belästigungsnachrichten von "unbekannten Absendern" geschickt und seine echte Identität über die zahlreichen Rufnummern verschleiert haben.
Auch dem FBI machte es der Mann nicht leicht, gegen ihn zu ermitteln. Er soll neben den 50 Telefonnummern auch den VPN-Dienst NordVPN genutzt haben, so dass die Strafverfolger zur Untersuchung der Machenschaften des Cyberstalkers Traffic von mehr als 1.100 verschiedenen IP-Adressen analysieren mussten.
Freundin durch Schüsse verängstigt
Als Höhepunkt der Aktivitäten des 25-Jährigen wird in der Pressemitteilung ein Schusswechsel beschrieben, den der Verurteilte am 9. Februar 2025 vortäuschte. Gegenüber seiner belästigten Freundin tat er dabei so, als würde er lediglich Schüsse von Angreifern erwidern, die von außen auf die Unterkunft feuerten. Tatsächlich feuerte er aber alle Schüsse selber ab, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung.
Ziel dieser Aktion, die der US-Staatsanwalt Kurt Alme als "ausgeklügelte Masche" bezeichnet, war es wohl, der Freundin das Gefühl zu geben, sie sei in Gefahr – wobei unklar ist, was genau er damit bezwecken wollte. Dem FBI erklärte die Frau später, die Schikanen des 25-Jährigen seien unerträglich gewesen und hätten ihr erhebliches seelisches Leid zugefügt.
Im August 2025 hatte sich der Täter des Cyberstalkings schuldig bekannt. Jetzt wurde er verurteilt und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis, gefolgt von einer dreijährigen Bewährungsstrafe. Von einer Geldstrafe oder einer Entschädigung für die Freundin ist in der Mitteilung allerdings keine Rede.



