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Fast Food: Deliveroo stellt Essenslieferdienst in Deutschland ein

Nach dem Zusammenschluss seiner Konkurrenten schließt Deliveroo den Betrieb in Deutschland noch in dieser Woche. Das Wachstum sei anderswo viel stärker.
/ Achim Sawall
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Gründer und Geschäftsführer Will Shu (Bild: Deliveroo)
Gründer und Geschäftsführer Will Shu Bild: Deliveroo

Deliveroo beendet seinen Essenslieferdienst in Deutschland noch in dieser Woche. Das gab das britische Unternehmen am 12. August 2019 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Mit Ablauf des 16. August werde der Betrieb eingestellt. Der Grund sei "die Verdopplung des Umsatzes in anderen Märkten weltweit" , die offensichtlich in Deutschland nicht gelang.

Deliveroo werde Fahrern, Restaurants und Beschäftigten "angemessene" Vergütungs- und Kulanzpakete bieten.

Deliveroo mit Hauptsitz in London wurde im Jahr 2013 gegründet und ist nach dem Ausstieg in Deutschland noch in 13 Ländern aktiv.

In Deutschland hatte Takeaway aus den Niederlanden mit seiner Marke Lieferando im Dezember 2018 für rund 930 Millionen Euro die Lieferdienste Lieferheld, Pizza.de und Foodora übernommen .

Christoph Schink, Referatsleiter für das Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), sagte Golem.de auf Anfrage: "Nach Unternehmensangaben sind in Deutschland 1.000 Fahrer von der Schließung betroffen." Die Fahrer, die Schink Kellner auf Fahrrädern nennt, hätten die Nachricht auch nur aus den Medien erfahren. "Eine Betriebsversammlung gab es nicht."

Von dem Versprechen eines angemessenen Vergütungs- und Kulanzpaketes sei nicht viel zu halten: "Die sehen sich als Technologieunternehmen. Die App soll laufen, die Fahrer sind für Deliveroo so etwas wie Lichter auf dem Display."

Nachdem bei Deliveroo ein Betriebsrat durchgesetzt wurde, habe das Unternehmen gar keine Fahrer mehr fest eingestellt. Die Entlohnung liege bei 5,50 Euro pro Essenslieferung. Maximal seien in Stoßzeiten drei Lieferungen pro Stunden zu schaffen. Meist seien es weniger.

"Wir weinen dem Unternehmen und seinen Geschäftspraktiken, die komplett auf Scheinselbstständigkeit basieren, keine Träne nach. Aber diese sehr kurze Frist zwischen Bekanntmachung und Umsetzung der Geschäftsaufgabe ist ein Schock für die Beschäftigten. Auch das zeigt, welche Nachteile dieses Geschäftsmodell birgt" , erklärte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Nötig sei eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vom ersten Tag an.


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