Falsch abgestellte Tretroller: E-Scooter-Verleiher müssen Beschwerdemanagement bieten

Die Verleiher von E-Scootern in Deutschland wollen sich mit den Städten und Gemeinden auf einheitliche Standards über die Nutzung und die Abstellflächen verständigen. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger(öffnet im neuen Fenster) . Sie reagieren damit auf die Probleme, die durch die Masse von E-Scootern vor allem in den Metropolen Berlin, München, Frankfurt und Köln entstanden sein sollen. Die E-Scooter-Anbieter müssten über ein Beschwerdemanagement dafür sorgen, "dass abgestellte Tretroller, die andere behindern oder gefährden, schnell entfernt werden" , sagte Deutsche-Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.
Mit dem Deutschen Städtetag und dem Städte- und Gemeindebund solle in Kürze ein Memorandum mit freiwillig vereinbarten Rahmenbedingungen verabschiedet werden, sagte Bodo von Braunmühl vom E-Scooter-Verleiher Tier. Der Deutsche Städtetag bestätigte entsprechende Gespräche.
Er forderte auch mehr Polizeikontrollen, um den Nutzern klarzumachen, dass es "Verstöße gegen Verkehrsregeln, also etwa Fahren auf dem Gehweg oder gar alkoholisiertes Fahren" mit E-Rollern genauso wenig geben wie dürfe wie mit Fahrrädern. In Köln waren am Wochenende 16 alkoholisierte Rollerfahrer aus dem Verkehr gezogen worden. Darüber hinaus hatte es vier Unfälle mit zum Teil schweren Verletzungen gegeben.
In Deutschland sind E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr seit dem 13. Juni 2019 legal nutzbar, aber nur bei maximal 20 km/h. Die meisten E-Tretroller haben keinen Sitz und werden auch E-Scooter oder Elektro-Scooter genannt. Viele werden von Verleihfirmen wie Lime, Bird oder Uber angeboten.