Fair-heizen: Datenschützer überprüfen CDU-Onlinekampagne
Was macht die CDU mit den Daten von Nutzern, die eine Onlinekampagne gegen die Heizungspläne der Ampel unterstützen?

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Prüfverfahren gegen die CDU eingeleitet. Hintergrund des Vorgehens seien mögliche Datenschutzverstöße der Partei bei der Onlinekampagne Fair-heizen, berichteten die Zeitungen der Madsack-Gruppe (RND). Mit der Kampagne unter der Adresse aktion.cdu.de/fair-heizen will die CDU "ein Zeichen setzen gegen den Heizungs-Hammer der Ampel".
In einer Mail an die Parteimitglieder soll Generalsekretär Mario Czaja geschrieben haben: "Das Besondere: Da wir die PLZ erheben, können wir allen Landesverbänden die Daten der Unterstützer aus ihrem jeweiligen Bundesland zur Verfügung stellen."
Die Berliner Datenschutzbehörde wolle nun klären, ob dieses Vorgehen rechtens sei. Dazu werde die CDU um eine Stellungnahme gebeten. Die Prüfung könne mehrere Wochen dauern.
Datenschutzbestimmungen geändert
Problematisch für die Partei: Ursprünglich stand in den Datenschutzbestimmungen, die Nutzerdaten würden "nie an Dritte zur Verarbeitung für andere als den bei der Erhebung zugestimmten bzw. angegebenen Zwecken, weitergegeben". Jedoch soll die Partei im Laufe des 11. Mai 2023 die Bestimmungen laufend verändert haben. Das hat ein Nutzer auf Twitter dokumentiert.
Zwischenzeitlich hieß es demnach, dass die Datenweitergabe an die CDU-Landesverbände "ohne ausdrückliche Einwilligung" der Unterstützer nicht erfolge. In den aktuellen Bestimmungen findet sich dazu keine Angabe mehr.
Auf Anfrage von Netzpolitik.org teilte die CDU mit: "Wir wurden von extern darauf aufmerksam gemacht, dass die Datenschutzbestimmungen zur Nutzung unserer Landingpage unterschiedlich interpretierbar sind. Diese wurden daraufhin angepasst. (...) Eine meldepflichtige Datenpanne liegt nach unserer Einschätzung nicht vor."
Die Mail Czajas habe sich darauf bezogen, "dass die Bundesgeschäftsstelle der CDU die erhobenen Daten für regionale Aktionen und Mobilisierungselemente nutzen kann". Nicht gemeint sei die tatsächliche Weitergabe der Daten. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung beziehe sich auf die zum Zeitpunkt der Zustimmung gültigen Bestimmungen.
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Du meinst den "Reichtum", bei dem Leute in Häusern leben, deren Instandhaltung sie sich...
Weil m³/5=kWh - Das hätte sich bei gleich warmem Haus schon gelohnt; Arbeitszahl über...
Finde es äusserst amüsant, dass die CDU von 73 Jahren Bund 52 Jahre die Kanzlerin...
Kommt bestimmt noch.
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