Fahrerlaubnis: So will die Regierung den Führerschein günstiger machen
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Fahrschüler sollen künftig deutlich weniger für den Erwerb eines Führerscheins zahlen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 20. Mai 2026 beschlossen hat(öffnet im neuen Fenster). Ziel sei es, "den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten".
Der Regierung zufolge liegt der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus "Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz" sollen die Kosten künftig deutlich sinken. Die Verkehrssicherheit bleibe dabei "oberstes Gebot". Sollten Eltern künftig als Hilfsfahrlehrer fungieren, könnten rund 717 Euro gespart werden.
Durchfallquote gestiegen
Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge sind die Durchfallquoten in den vergangenen Jahren gestiegen(öffnet im neuen Fenster). Während im Jahr 2016 noch 34,8 Prozent der Prüflinge die theoretische Prüfung nicht bestanden, waren es 2025 schon 40,6 Prozent. Im selben Zeitraum stieg die Durchfallquote bei der praktischen Prüfung von 26,6 auf 30,6 Prozent. Allerdings nahm auch die Zahl der abgelegten praktischen Prüfungen in dem Zeitraum von 1,61 auf 1,89 Millionen zu.
Das Ministerium veröffentlichte Anfang Mai einen 86-seitigen Referentenentwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) für die Pläne. Parallel dazu sind Verordnungen zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung(öffnet im neuen Fenster) (PDF) vorgesehen. Diese sollen dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt werden.
Reiner Digitalunterricht möglich
Zentrale Punkte der Reform sind unter anderem der Verzicht auf eine Präsenzpflicht bei der theoretischen Ausbildung. "Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen", heißt es in der Mitteilung. Die Zahl der Prüfungsfragen soll von derzeit 1.100 um ein Drittel reduziert werden, was 733 Fragen entspricht. Zudem muss die praktische Prüfung nicht mehr zwingend zwölf Monate nach der Theorie abgelegt werden.
Gravierende Änderungen sind hingegen bei der praktischen Ausbildung möglich. So soll es keine Vorgaben zur Zahl der Sonderfahrten mehr geben. Aktuell sind zwölf Fahrstunden auf Autobahnen, Überlandstraßen und bei Dunkelheit vorgeschrieben. Ebenfalls ist der "Einsatz von Simulationen zulässig, sofern alle Fahraufgaben gemäß dem Fahraufgabenkatalog realitätsnah simuliert werden können und die Simulationen eine dynamische Darstellung von unterschiedlichen virtuellen Verkehrssituationen ermöglichen".
Eine Experimentierklausel soll künftig ermöglichen, dass nicht nur Fahrlehrer, sondern auch nahestehende Personen den Fahrschülern die Fahrpraxis beibringen können.
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