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Fahrer übersteuert: Teslas Selbstfahrmodus verursacht angeblich Unfall

Es ist der erste Unfall, der vom Full-Self-Driving-Modus von Tesla verursacht worden sein soll. Doch die Angaben klingen etwas dubios.
/ Friedhelm Greis
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Der Unfall soll von einem Tesla Model Y verursacht worden sein. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Der Unfall soll von einem Tesla Model Y verursacht worden sein. Bild: Martin Wolf/Golem.de

In den USA hat ein Fahrer erstmals einen Unfall im Selbstfahrmodus eines Tesla-Fahrzeugs gemeldet. Das geht aus einer Beschwerde bei der US-Behörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit (NHTSA) hervor. Der Beschwerde vom 8. November 2021 zufolge(öffnet im neuen Fenster) (ID-Nummer 11439740) fuhr ein Tesla Model Y wenige Tage zuvor im Full-Self-Driving-Modus (FSD) beim Linksabbiegen auf die falsche Spur. Dabei soll das Fahrzeug zwar einen Warnhinweis gegeben, aber dennoch einen Lenkeingriff des Fahrers übersteuert haben.

Durch den Eingriff des Systems kam es demnach zu einer Kollision mit einem Fahrzeug auf der anderen Fahrspur. Der Tesla wurde auf der Fahrerseite stark beschädigt, verletzt wurde niemand.

Nach Angaben von Electrek.co(öffnet im neuen Fenster) handelt es sich um den ersten Unfall im FSD-Modus, der den Behörden gemeldet wurde. Erst im vergangenen Monat habe sich Tesla damit gebrüstet, dass es noch nie einen Unfall mit der Beta-Version der Software für autonomes Fahren gegeben habe.

Allerdings sei zweifelhaft, ob die Schilderung des Fahrers zutreffe. Denn laut Electrek.co wird der FSD-Modus deaktiviert, sobald der Fahrer das Lenkrad übernimmt.

Bei einem Test des Model Y durch Golem.de haben wir festgestellt, dass das System vor allem beim Einparken durchaus den Fahrer übersteuern kann, um beispielsweise eine vermeintliche Kollision mit der Fahrzeugumgebung zu vermeiden. Warum der Selbstfahrmodus im geschilderten Fall trotz des Warnhinweises an dem geplanten Fahrweg festgehalten haben soll, ist daher nicht ganz nachvollziehbar.

Electrek.co weist darauf hin, dass es nicht sehr schwierig sei, eine falsche NHTSA-Beschwerde abzugeben. Daher sei deren Berechtigung nicht bestätigt.

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