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Fahrdienst: Uber verliert Berufungsverfahren gegen Taxi-Branche

Im Verfahren um Wettbewerbsverstöße hat ein Gericht Ubers Berufung abgelehnt. Auf das laufende Geschäft in Deutschland soll sich das nicht auswirken.
/ Tobias Költzsch und dpa
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Ein Uber-Auto in Berlin (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Ein Uber-Auto in Berlin Bild: Sean Gallup/Getty Images

Uber hat das Berufungsverfahren in einem Streit mit der Taxi-Branche verloren, durch den der Fahrdienst-Vermittler sein Geschäft in Deutschland umstellen musste. Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte die Berufung von Uber gegen eine Entscheidung des Landgerichts von Ende 2019 ab.

Uber sieht dadurch keine Probleme für sein Geschäft: "Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf unseren Service in Deutschland, denn es bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell." Eine Urteilsbegründung lag zunächst noch nicht vor.

Das Frankfurter Landgericht hatte im Geschäft von Uber Mitte Dezember 2019 mehrere Wettbewerbsverstöße festgestellt und deshalb einer Unterlassungsklage der Genossenschaft Taxi Deutschland stattgegeben. Uber stellte kurz danach das Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland um und sieht damit die Vorgaben des Gerichts erfüllt, um weitermachen zu können.

Uber benötigt ebenfalls eine Mietwagenkonzession

Uber arbeitete in Deutschland – anders als in anderen Ländern – schon davor mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt wurden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige – weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme.

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Seit der Landgerichts-Entscheidung werden diese Aufgaben von einem Generalunternehmer übernommen. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer. Zudem werden die Kunden vor jeder Fahrt darauf hingewiesen, wer die Tour ausführt. Taxi Deutschland hielt diese Änderungen für nicht ausreichend.


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