Facebook und Instagram: EU will Metas Abomodell kippen

Die EU-Kommission hält das Bezahlabo für die Dienste des US-Konzerns Meta für unzulässig. Bei der Ablehnung des Abos stehe Nutzern von Facebook und Instagram keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke zur Verfügung, teilte die Brüsseler Behörde am 1. Juli 2024 mit(öffnet im neuen Fenster) . Damit verstoße Meta gegen die Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA).
Meta startete im November 2023 ein kostenpflichtiges Angebot für die werbefreie Nutzung seiner Dienste. Dieses kostet aktuell 9,99 Euro(öffnet im neuen Fenster) bei einem Abschluss beispielsweise auf Facebook.com und 12,99 Euro bei einem Kauf über die App.
Verbraucher- und Datenschützer sehen das Angebot kritisch. "Facebook verändert an seiner Datensammelei nichts" , sagte der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel . Es würden weiter umfangreich Nutzerdaten gespeichert, auch wenn man 9,99 Euro bezahle. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reichte bereits zwei Klagen gegen das Abomodell ein(öffnet im neuen Fenster) .
Hohe Geldbuße möglich
Das Vorgehen der EU-Kommission erhöht den Druck auf Meta jedoch deutlich. Denn es droht ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wenn Unternehmen gegen den DMA verstoßen. In wiederholten Fällen können sogar 20 Prozent verhängt werden.
Laut Artikel 5 des DMA darf ein sogenannter Torwächter die personenbezogenen Daten von Nutzern nicht ohne deren Einwilligung aus verschiedenen Plattformen zusammenführen. Den Nutzern muss laut EU-Kommission im Falle einer Ablehnung der Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative bereitgestellt werden. "Gatekeeper können die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionen nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen" , heißt es in der Mitteilung.
Meta kann nun der vorläufigen Einschätzung widersprechen. Die EU-Kommission will spätestens bis Ende März 2025 eine Entscheidung in dem Verfahren fällen.
Die Einführung des Abos war eine Reaktion auf eine Entscheidung der Datenschutzbehörden. Anfang des Jahres 2023 hatte die irische Datenschutzbehörde gegen Meta wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt . Es wurde Meta untersagt, die Vertragsrechtsgrundlage zu nutzen, um personalisierte Werbung mittels der getrackten Nutzeraktivitäten auszuspielen. Mit dem gegen Meta erlassenen Bescheid ging ein jahrelanger Streit zwischen Datenschutzaktivisten, europäischen Datenschutzbehörden, der irischen Datenschutzbehörde und Meta zu Ende.