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Facebook und Co.: Patentklage wegen kostenpflichtiger Erweiterungen

Die Firma Gametek will ein Patent zu kostenpflichtigen Spielerweiterungen geltend machen und verklagt deshalb unter anderem Zynga und Electronic Arts, aber auch Anbieter sozialer Netzwerke, etwa Facebook.
/ Jörg Thoma
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Gametek verklagt etliche Spielehersteller wegen ein Patens zu kostenpflichtigen Erweiterungen. (Bild: US-Patentamt)
Gametek verklagt etliche Spielehersteller wegen ein Patens zu kostenpflichtigen Erweiterungen. Bild: US-Patentamt

Eine Firma aus Newport Beach in Kalifornien reichte eine Patentklage gegen zahlreiche Hersteller von Computerspielen und auch Facebook ein – insgesamt sind es 21 Firmen(öffnet im neuen Fenster). Dabei geht es um das US-Patent 7076445(öffnet im neuen Fenster), das Nutzern gegen Aufpreis Erweiterungen für Computerspiele zur Verfügung stellt. Der Kläger Gametek entwickelt selbst keine Spiele. In der Klage fordert Gametek die Hersteller auf, ihre Angebote permanent zu entfernen.

Das Patent wurde Mitte 2000 eingereicht. Es beschreibt ein System und Methoden, die die Erstellung, Integration und das Anbieten von Vorteilen in einem Computerspiel implementieren, bei dem der Benutzer Erweiterungen kaufen muss. Außerdem beschreibt das Patent den Kauf weiterer Produkte oder Dienste über interaktive Werbung. Außerdem deckt das Patent die Onlinereservierung von Sitzplätzen ab. Aber auch Triviales wird durch das Patent beschrieben, etwa die Erstellung eines Kontos.

2006 wurde das Patent an die Einzelperson Shawn Cartwright erteilt und im Oktober 2011 an die Firma Theados Corporation übertragen(öffnet im neuen Fenster), bevor es der gegenwärtige Kläger übernahm(öffnet im neuen Fenster). Ein Spielentwickler mit dem Namen Gametek hatte bereits 1998 Konkurs angemeldet. Wer hinter der gegenwärtigen Firma mit dem gleichen Namen steckt, ist bislang unbekannt.

Auch wenn der Kläger sein Patent nach FRAND anbieten muss, dürfte eine erfolgreiche Klage dennoch Auswirkungen auf die Spielindustrie und Anbieter sozialer Medien haben, vor allem auf einzelne Entwickler oder kleinere Firmen. In Europa ist das Patent noch nicht eingereicht worden. Möglich wäre aber auch, dass das Patent durch Prior Art als nichtig erklärt wird.


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