Facebook: Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mark Zuckerberg
Die Staatsanwaltschaft München I soll nach Spiegel-Informationen ein Ermittlungsverfahren gegen führende Facebook-Manager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung eingeleitet haben. Unter den Beschuldigten sollen Mark Zuckerberg, Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie weitere hochrangige Manager sein.

Aufgrund einer Strafanzeige des Würzburger Anwalts Jun Chan-jo soll die Staatsanwaltschaft München I ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gegen hochrangige Facebook-Manager eingeleitet haben. Das berichtet der Spiegel in einer Vorabmeldung. Dem Nachrichtenmagazin lägen entsprechende Hinweise vor.
Mark Zuckerberg und weitere Top-Manager unter den Beschuldigten
Zu den Beschuldigten gehören den Spiegel-Informationen zufolge Facebook-Gründer und Firmenchef Mark Zuckerberg, Geschäftsführerin Sheryl Sandberg, Europa-Cheflobbyist Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper. In der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige wird den Managern vorgeworfen, Mordaufrufe, Holocaustleugnung, Gewaltandrohungen und andere Delikte zu dulden.
Die Kritik an Facebooks Duldung von in Deutschland strafbaren Inhalten ist nicht neu. So hatte Bundesjustizminister Heiko Maas erst im August 2016 kritisiert, dass die Betreiber des sozialen Netzwerkes nicht entschlossen auf Hetze gegen Flüchtlinge reagieren. Trotz eindeutiger Hinweise würden Beiträge sehr oft nicht gelöscht.
Justizminister Maas will mehr Löschungen
Im September 2016 erklärte Facebook, dass 100.000 Beiträge im Vormonat gelöscht worden seien. Maas erkannte dies als Fortschritt an, forderte aber weiterhin stärkeres Bemühen. Im Februar 2016 hatte Zuckerberg selbst Fehler beim Umgang Facebooks mit Hasskommentaren eingeräumt - passiert ist seitdem zu wenig.
Inwieweit das Ermittlungsverfahren erfolgreich sein wird, ist noch nicht abzusehen. Anfang 2016 war eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gescheitert, da sich die Beschuldigten nach Meinung der Staatsanwaltschaft außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des deutschen Gerichtes befinden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das hier zeigt es ganz gut: http://digitalpresent.tagesspiegel.de/was-passiert-wenn-man...
Du bist ganz schön soft. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen...
Nun ich weiß nicht wie es gesetzlich wirklich steht und ob Facebook verpflichtet ist sich...
Endlich mal ein vernünftiger Thread. Facebook hat ein ein assoziales Geschäftsmodell, bei...