Facebook: Landgericht likt den Datenschutz

Sieg für Verbraucherschützer: Wer Facebooks Like-Button auf seiner Website integriert, muss seinen Besuchern erklären, dass Facebook darüber Nutzerdaten sammelt.

Artikel veröffentlicht am , Patrick Beuth/Zeit Online/dpa
Wer den Like-Button einsetzt, sollte dies künftig erklären.
Wer den Like-Button einsetzt, sollte dies künftig erklären. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Es ist ein Warnsignal an viele deutsche Unternehmen, die Facebooks Gefällt-mir-Button auf ihren Websites einbinden: In einer Klage wegen des Buttons und seiner Tracking-Funktion hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend recht gegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg geklagt, weil über den Like-Button, der genau genommen ein Plugin ist, Daten über das Surfverhalten des Kunden schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden.

Unternehmen müssten die Besucher ihrer Websites über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das Gericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des Like-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.

"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht"

"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verwiesen.

Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des Like-Buttons abgemahnt.

Ein Facebook-Sprecher teilte mit: "In diesem Fall ging es um eine einzelne Website und darum, wie die Betreiber in der Vergangenheit das Einverständnis ihrer Nutzer eingeholt haben. Soweit wir wissen, wurde die betreffende Website seitdem aktualisiert. Es ist normal für Seitenbetreiber, mehrere Drittanbieter-Dienste einzubinden, der Like-Button ist nur einer davon." Der Button sei "ein akzeptierter, legaler und wichtiger Teil des Internets, und dieses Urteil ändert daran nichts."

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Eased 10. Mär 2016

Und welchen Sinn ergibt es, für ein Wort im Präsens die englische Vergangenheitsform zu...

ich_3333 10. Mär 2016

Durch Konsumenten-Tracking und andere Instrumente, die immer besser und schneller werden...

wojtek 10. Mär 2016

Logischerweise müsste man egal ob es ein facebook likebutton ist,ein bild von einer...

crazypsycho 10. Mär 2016

Nicht aber bei Trackern oder Werbung. Die Funktionieren genauso wie der Like-Button.



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