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Nutzerdaten:
Wie eng sollen Konzerne mit Ermittlern zusammenarbeiten?

Auch wenn es weitgehend unbekannt ist: Facebook und Google dürfen schon jetzt direkt und schnell Daten an deutsche Behörden aushändigen. In Zukunft könnte das verpflichtend werden – auch in die umgekehrte Richtung. Das hilft Ermittlern, ist aber gefährlich.
/ Moritz Tremmel
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Facebook kann entscheiden, ob es Nutzerdaten schnell herausgibt. (Bild: Alexas_Fotos)
Facebook kann entscheiden, ob es Nutzerdaten schnell herausgibt. Bild: Alexas_Fotos

Im Oktober kündigte Facebook an, deutschen Strafverfolgern im Falle von Hasskriminalität schneller Auskünfte zu erteilen und auf das internationale Rechtshilfeverfahren Mutual Legal Assistance Treaty (MLAT) zu verzichten. Doch warum kann Facebook – als privates Unternehmen – entscheiden, nach welchen Maßstäben es Daten an Behörden herausgibt?

Eine weitgehend unbekannte Regelung im US-Recht ermöglicht den US-Unternehmen eine direkte Datenweitergabe an deutsche Behörden. Auch der umgekehrte Weg, also direkte Anfragen von US-Behörden bei deutschen Unternehmen, wird derzeit verhandelt. Doch so sehr solche Regelungen die Ermittlungen erleichtern, sie sind auch umstritten.

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