Hohe Bußgelder drohen
Verstöße bei der Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten können mit Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens sanktioniert werden.
Die drohenden Bußgelder sind aber kein Garant dafür, dass die DSGVO auch eingehalten wird. Laut der Studie ist der Prozess der Umsetzung zwar "in vollem Gange". "In den stark defizitären Bereichen zeigt sich jedoch deutlicher Handlungsbedarf."
Große IT-Konzerne schneiden schlecht ab
Dabei sind die Vorgaben der DSGVO eindeutig: Die Verarbeitung heikler Daten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer erlaubt. Von einigen Diensteanbietern wird das aber oft nur unzureichend beachtet. Die Bewertungen in der Studie reichen von "unzureichend" (Snapchat) über "stark" beziehungsweise "gravierend defizitär" (Facebook und Whatsapp) und "völlig unbefriedigend" (Instagram) bis zu "völlig unzureichend" (Google). Bei Facebook etwa bemängelt die Studie, dass die Information zur Verarbeitung heikler Daten "vage" bleibe. Gleiches gelte für die Verbraucherinformation zur Erteilung der Einwilligung.
Bei Twitter kommen die Experten gar zu dem Ergebnis, dass der Dienst den Anforderungen für die Verarbeitung heikler Personendaten "in keiner Weise" nachkomme. Generell bescheinigt die Studie 19 der 35 untersuchten Dienste, im Umgang mit heiklen Daten die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend umzusetzen. Lediglich zwei Dienste informierten überhaupt über die Verarbeitung heikler Daten. "Hier muss dringend nachgearbeitet werden", fordert deshalb Billen.
Daten als Unternehmensvorteil
Die Stoßrichtung liegt auf der Hand: Bei der Datenverarbeitung soll es gerecht zugehen - für Verbraucher, aber auch im Wettbewerb der Unternehmen, die sich mit Hilfe von Daten Vorteile verschaffen können. "Die Kontrolle über sowie die Fähigkeit zur Analyse umfangreicher Datenmengen, die sich nicht selten im exklusiven Besitz einzelner Unternehmen befinden, kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen sein", heißt es in der Studie.
Soll heißen: Nutzerdaten können für die Neu- oder Weiterentwicklung von Diensten und Produkten verwendet werden. Mit Details zum Konsumverhalten und über persönliche Vorlieben lassen sich auf dem Online-Werbemarkt Werbeanzeigen zielgerichteter schalten. Umgekehrt können auch Verbraucher von der Verwendung ihrer Daten profitieren, etwa wenn sie Produkte angeboten bekommen, die speziell auf sie zugeschnitten sind.
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Facebook, Google, Snapchat: Wie IT-Konzerne den Datenschutz missachten | Regierung mit neuer Datenstrategie |
Es ging aber nicht um Tracking. "Tracking" hat jetzt aber nicht direkt was mit deinen...
Abgesehen davon das ich genau diese Studie auch gerne sehen wollen würde kann ich dir...
Ich habe nicht schlecht gestaunt als ich vor wenigen Tagen eine App gestartet, die Google...
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