Hohe Bußgelder drohen

Verstöße bei der Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten können mit Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens sanktioniert werden.

Die drohenden Bußgelder sind aber kein Garant dafür, dass die DSGVO auch eingehalten wird. Laut der Studie ist der Prozess der Umsetzung zwar "in vollem Gange". "In den stark defizitären Bereichen zeigt sich jedoch deutlicher Handlungsbedarf."

Große IT-Konzerne schneiden schlecht ab

Dabei sind die Vorgaben der DSGVO eindeutig: Die Verarbeitung heikler Daten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer erlaubt. Von einigen Diensteanbietern wird das aber oft nur unzureichend beachtet. Die Bewertungen in der Studie reichen von "unzureichend" (Snapchat) über "stark" beziehungsweise "gravierend defizitär" (Facebook und Whatsapp) und "völlig unbefriedigend" (Instagram) bis zu "völlig unzureichend" (Google). Bei Facebook etwa bemängelt die Studie, dass die Information zur Verarbeitung heikler Daten "vage" bleibe. Gleiches gelte für die Verbraucherinformation zur Erteilung der Einwilligung.

Bei Twitter kommen die Experten gar zu dem Ergebnis, dass der Dienst den Anforderungen für die Verarbeitung heikler Personendaten "in keiner Weise" nachkomme. Generell bescheinigt die Studie 19 der 35 untersuchten Dienste, im Umgang mit heiklen Daten die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend umzusetzen. Lediglich zwei Dienste informierten überhaupt über die Verarbeitung heikler Daten. "Hier muss dringend nachgearbeitet werden", fordert deshalb Billen.

Daten als Unternehmensvorteil

Die Stoßrichtung liegt auf der Hand: Bei der Datenverarbeitung soll es gerecht zugehen - für Verbraucher, aber auch im Wettbewerb der Unternehmen, die sich mit Hilfe von Daten Vorteile verschaffen können. "Die Kontrolle über sowie die Fähigkeit zur Analyse umfangreicher Datenmengen, die sich nicht selten im exklusiven Besitz einzelner Unternehmen befinden, kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen sein", heißt es in der Studie.

Soll heißen: Nutzerdaten können für die Neu- oder Weiterentwicklung von Diensten und Produkten verwendet werden. Mit Details zum Konsumverhalten und über persönliche Vorlieben lassen sich auf dem Online-Werbemarkt Werbeanzeigen zielgerichteter schalten. Umgekehrt können auch Verbraucher von der Verwendung ihrer Daten profitieren, etwa wenn sie Produkte angeboten bekommen, die speziell auf sie zugeschnitten sind.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 Facebook, Google, Snapchat: Wie IT-Konzerne den Datenschutz missachtenRegierung mit neuer Datenstrategie 
  1.  
  2. 1
  3. 2
  4. 3
  5. 4
  6.  


MickeyKay 11. Dez 2019

Es ging aber nicht um Tracking. "Tracking" hat jetzt aber nicht direkt was mit deinen...

Neremyn 03. Dez 2019

Abgesehen davon das ich genau diese Studie auch gerne sehen wollen würde kann ich dir...

redmord 29. Nov 2019

Ich habe nicht schlecht gestaunt als ich vor wenigen Tagen eine App gestartet, die Google...

MickeyKay 29. Nov 2019

Naja, zwischen "ich betreibe Datenspionage" und "ich informiere meine Kunden nicht...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Reddit
Stundenlanger Ausfall, weil niemand mehr den Code kennt

Die Analyse eines schwerwiegenden Ausfalls bei Reddit zeigt, wie kritisch institutionelles Wissen sein kann.

Reddit: Stundenlanger Ausfall, weil niemand mehr den Code kennt
Artikel
  1. Entlassungen bei Techfirmen: Weniger Manager sind besser
    Entlassungen bei Techfirmen
    Weniger Manager sind besser

    Entlassungen sind schlimm, aber die Begründungen dafür etwa von Meta kann ich zum Teil verstehen. Auch die Forderungen nach Rückkehr ins Büro finde ich richtig.
    Ein IMHO von Brandur Leach

  2. Huawei: Innenministerium wird keine US-Sanktionen überprüfen
    Huawei
    Innenministerium wird keine US-Sanktionen überprüfen

    Das Bundesinnenministerium kann weder US-Sanktionen gegen Huawei in Deutschland einfordern, noch interne Verträge der Telekom einsehen.

  3. Parkvision: Parkplatz-KI überwacht Laufwege und bestraft Fremdeinkäufer
    Parkvision
    Parkplatz-KI überwacht Laufwege und bestraft Fremdeinkäufer

    Wer auf einem kameraüberwachten Parkplatz eines Gelsenkirchener Supermarkts parkt, darf nur dort einkaufen. Wer zusätzlich woanders hingeht, zahlt Strafe.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Ryzen 9 7900X3D 619€ • Crucial SSD 2TB (PS5) 158€ • Neu: Amazon Smart TVs ab 189€ • Nur bis 24.03.: 38GB Allnet-Flat 12,99€ • MindStar: Ryzen 9 5900X 319€ • Nintendo Switch inkl. Spiel & Goodie 288€ • NBB Black Weeks: Rabatte bis 60% • PS5 + Spiel 569€ • LG OLED TV -57% [Werbung]
    •  /