Facebook: "Gefällt mir" ist keine schutzwürdige Meinungsäußerung

Den "Gefällt mir"-Knopf bei Facebook zu betätigen, ist keine Meinungsäußerung im Sinne der US-Verfassung. Um unter deren Schutz zu fallen, muss ein Nutzer schon einen Kommentar schreiben, haben US-Richter entschieden.

Artikel veröffentlicht am ,
Gefällt mir gefällt US-Richtern nicht: Facebook-Firmenschild
Gefällt mir gefällt US-Richtern nicht: Facebook-Firmenschild (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)

Wenn beim sozialen Netz Facebook ein Nutzer den "Gefällt mir"-Knopf drückt, ist das keine Meinungsäußerung, die unter dem Schutz der US-Verfassung steht. Das habe ein Gericht im US-Bundesstaat Virginia entschieden, berichtet das US-Angebot Ars Technica.

Entlassen wegen "Gefällt mir"

B.J. Roberts, Sheriff von Hampton, hatte mehrere seiner Mitarbeiter entlassen, nachdem diese dem Gegenkandidaten Jim Adams ihre Sympathie bekundet hatten - unter anderem, indem sie auf Adams' Facebook-Profil den "Gefällt mir"-Knopf betätigten. Roberts entließ die Mitarbeiter unter dem Vorwand von Einsparungen.

Diese klagten gegen Roberts' Maßnahmen und führten an, sie seien offen für Adams eingetreten. So hätten sie Aufkleber für den Gegenkandidaten auf ein Auto geklebt und eine von Adams organisierte Grillparty besucht. Roberts hingegen konnte das Gericht davon überzeugen, dass er davon nichts gewusst habe. Ihm sei nur das per Facebook geäußerte "Gefällt mir" bekannt gewesen.

Kommentar genießt Schutz

Eine Sympathiebekundung mit dem "Gefällt mir"-Knopf allein sei keine "ausreichende Äußerung, um den Schutz der Verfassung zu genießen", erklärten die Richter und wiesen auf frühere Verfahren hin: "In den Fällen, in denen Gerichte befanden, dass der verfassungsmäßige Schutz für freie Meinungsäußerung für Facebook-Beiträge gelte, existierten auch tatsächlich Aussagen im Profil."

Einer der Kläger erklärte zwar, er habe zudem einen Kommentar auf Adams Facebook-Seite hinterlassen. Diesen hatte er jedoch später offensichtlich wieder gelöscht. Die Richter erklärten nämlich, in Adams' Profil keine Äußerung zur Unterstützung des Betreffenden gefunden zu haben - und wiesen die Klage ab.

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fool 02. Mai 2012

War das nicht der Punkt? Es gab keine Äußerung, deshalb war die Entlassung in Ordnung...

Flying Circus 02. Mai 2012

Dann hätte das Gericht die Kündigung kassiert, weil sie der freien Meinungsäußerung...

arnez80 01. Mai 2012

@DAMerrick: nein, ich wollte nur in einem satz nicht 2 x dasselbe wort nutzen...dafür...

DAMerrick 01. Mai 2012

Den Like-Button zu drücken ist Verrat? Interessant. Es schadet der Firma (in diesem Fall...



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