Facebook: "Gefällt mir" ist keine schutzwürdige Meinungsäußerung

Wenn beim sozialen Netz Facebook ein Nutzer den "Gefällt mir"-Knopf drückt, ist das keine Meinungsäußerung, die unter dem Schutz der US-Verfassung steht. Das habe ein Gericht im US-Bundesstaat Virginia entschieden, berichtet das US-Angebot Ars Technica(öffnet im neuen Fenster) .
Entlassen wegen "Gefällt mir"
B.J. Roberts, Sheriff von Hampton, hatte mehrere seiner Mitarbeiter entlassen, nachdem diese dem Gegenkandidaten Jim Adams ihre Sympathie bekundet hatten – unter anderem, indem sie auf Adams' Facebook-Profil den "Gefällt mir"-Knopf betätigten. Roberts entließ die Mitarbeiter unter dem Vorwand von Einsparungen.
Diese klagten gegen Roberts' Maßnahmen und führten an, sie seien offen für Adams eingetreten. So hätten sie Aufkleber für den Gegenkandidaten auf ein Auto geklebt und eine von Adams organisierte Grillparty besucht. Roberts hingegen konnte das Gericht davon überzeugen, dass er davon nichts gewusst habe. Ihm sei nur das per Facebook geäußerte "Gefällt mir" bekannt gewesen.
Kommentar genießt Schutz
Eine Sympathiebekundung mit dem "Gefällt mir"-Knopf allein sei keine "ausreichende Äußerung, um den Schutz der Verfassung zu genießen" , erklärten die Richter und wiesen auf frühere Verfahren hin(öffnet im neuen Fenster) : "In den Fällen, in denen Gerichte befanden, dass der verfassungsmäßige Schutz für freie Meinungsäußerung für Facebook-Beiträge gelte, existierten auch tatsächlich Aussagen im Profil."
Einer der Kläger erklärte zwar, er habe zudem einen Kommentar auf Adams Facebook-Seite hinterlassen. Diesen hatte er jedoch später offensichtlich wieder gelöscht. Die Richter erklärten nämlich, in Adams' Profil keine Äußerung zur Unterstützung des Betreffenden gefunden zu haben – und wiesen die Klage ab.