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Facebook: Deutsche Nutzer erzwingen Änderung der Facebook-Regeln

Mehr als 13.000 Facebook-Nutzer fordern die erneute Änderung der Nutzungsbedingungen. Zu Recht, Datenschützer halten sie für mangelhaft. Genau wie die Abstimmung selbst.
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Facebook-Schriftzug, geformt aus einer Collage von Profilbildern (Bild: Rainier Ehrhardt/Getty Images)
Facebook-Schriftzug, geformt aus einer Collage von Profilbildern Bild: Rainier Ehrhardt/Getty Images

Facebook ist von deutschen Nutzern erneut gezwungen worden, seine Nutzungsbedingungen zu überarbeiten. Schon vor einem Monat war eine Aktualisierung der Regeln zu Datenschutz, zu Rechten und Pflichten am Protest der deutschen Mitglieder gescheitert. Damals kommentierten rund 36.000 deutsche Nutzer die neuen Regeln und erzwangen so eine Überarbeitung.

Diese Überarbeitung wurde vor einer Woche vorgestellt(öffnet im neuen Fenster) , stieß aber ebenfalls auf Widerstand: In über 13.000 Kommentaren lehnten deutsche Nutzer sie mehrheitlich ab, nur rund 200 Personen drückten ihre Zustimmung über den "Gefällt mir"-Knopf aus.

Laut seinen eigenen Regeln muss Facebook geplante Änderungen auf der Seite Facebook Site Governance(öffnet im neuen Fenster) dokumentieren. Das klingt nach Transparenz – ist aber keine. Denn nur diejenigen Nutzer erfahren davon, denen diese Seite "gefällt". Derzeit haben nur zwei Millionen Mitglieder die Seite auf diese Art abonniert, das sind gerade einmal 0,3 Prozent aller Nutzer. Um Kritik der Intransparenz zu begegnen, hat Facebook dieses Mal Medien vorab von der geplanten Änderung der Nutzungsbedingungen informiert.

Wenn mehr als 7.000 Nutzer einen inhaltlichen Kommentar hinterlassen, erhalten sie laut den Regeln "die Gelegenheit, an einer Abstimmung teilzunehmen, bei der Alternativen vorgeschlagen werden" . Während in der eben zu Ende gegangenen Anhörungsrunde die Nutzer lediglich zustimmen oder kommentieren konnten, könnte sie Facebook also in der nächsten Runde vor eine Wahl stellen. Wobei die Alternativen von Facebook formuliert werden, nicht von den Nutzern.

Abstimmung ist möglicherweise rechtswidrig

Marit Hansen, stellvertretende Landesdatenschützerin in Schleswig-Holstein, hält eine Abstimmung grundsätzlich für "sinnvoll" . Doch sie bezweifelt, dass Facebook Vorschläge unterbreiten wird, die dem deutschen Recht entsprechen werden.

Auch grundsätzlich gibt es Kritik an dem Verfahren. Es ist nach Auffassung von Verbraucher- und Datenschützern rechtswidrig. Der hamburgische Landesdatenschützer Johannes Caspar sagt: "Es ist keine legitime Grundlage, nur einen Bruchteil der Nutzer überhaupt von den Änderungen der Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen und diese dann schließlich gegenüber allen geltend zu machen."

Da das Ganze außerdem in die mittlerweile dritte Anhörungsrunde geht, könnten gewisse Ermüdungseffekte bei den Nutzern eintreten. Hansen denkt, dass Facebook auf eine ständig sinkende Nutzerresonanz setzt: "Die Nutzer mussten jetzt zigtausend Zeichen Text durchforsten und auch die Übersetzung war nicht immer verständlich." Dabei setze Facebook darauf, dass die Nutzer einzelne Bestimmungen kommentierten. Diese lehnten die Nutzungsbedingungen jedoch meist nur pauschal mit einem Verweis auf deutsches Recht ab.

Biometrische Erfassung wird nicht einmal erwähnt

Schon die Änderungen der letzten Runde waren alles andere als leicht verständlich: Nur für die englische Version lag ein Dokument vor, das die Änderungen und Ergänzungen farbig markierte(öffnet im neuen Fenster) . Für die deutschen Nutzer kam erschwerend hinzu, dass die deutschen Nutzerbedingungen durch ein separates Dokument(öffnet im neuen Fenster) korrigiert wurden. Für Marit Hansen ist das ein "dreistes" Vorgehen – für die Nutzer ist es vor allem einfach nur lästig.

Es gibt allerdings noch mehr Probleme. Als Hansen die Zahl der Nutzerkommentare abrief und mit den Zahlen eines Kollegen verglich, der sie fast zur selben Zeit überprüft hatte, stellte sie einen Unterschied von immerhin 900 Kommentaren fest. Sie glaubt, dass es durch das so genannte Content Delivery Network(öffnet im neuen Fenster) , das Facebook mit der Datenspeicherung beauftragt hat, zeitversetzte Darstellungen gibt. Für Hansen ergeben sich dadurch neue Fragen: "Wir kennen die Verträge gar nicht, mit denen die externen Dienstleister von Facebook eingeschaltet werden. Rechtlich ist das noch gar nicht ausgewertet."

Biometrie wird nicht einmal erwähnt

Die Datenschützer der Länder und des Bundes haben ihre Forderungen an Facebook(öffnet im neuen Fenster) in einem Katalog zusammengestellt. Unter anderem bemängeln sie, dass entfernte Daten oder Daten von gekündigten Accounts noch immer nicht dauerhaft gelöscht werden. Auch Cookies würden immer noch ohne Einwilligung der Nutzer gesetzt und Nutzungsdaten für längere Zeit gespeichert.

Wohl heikelster Punkt ist aber die umstrittene biometrische Erfassung und Auswertung der Profilbilder. Sie wird in den neuen Nutzungsbedingungen nicht einmal angesprochen. Für Johannes Caspar ist klar: "Die biometrische Gesichtserkennung ist die digitale Risikotechnologie Nummer eins und sollte nur bei einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen genutzt werden dürfen." Caspar hat schon vor einiger Zeit von Facebook verlangt(öffnet im neuen Fenster) , eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Das ist bis heute nicht erfolgt.

In Bälde will Caspar nun einen Verwaltungsakt erlassen, der Facebook dazu verpflichtet. Das Unternehmen hat dann vier Wochen Zeit für einen Einspruch. Wenn dieser von Caspars Behörde zurückgewiesen wird, müsste das Verwaltungsgericht die Frage klären. Vor Gericht müssen dann nicht Vertreter der irischen Niederlassung erscheinen, sondern die der amerikanischen Muttergesellschaft. Caspar: "Diese verantwortet den Umfang der Datenverarbeitung."


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