Die EU will den Datenschutz besser regulieren
Die nächste große regulatorische Änderung könnte dem Netzwerk im Mai bevorstehen. Dann nämlich tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie soll Unternehmen im gesamten EU-Raum einer einheitlichen Datenschutzgesetzgebung unterordnen. Vieles baut auf bestehende EU-Gesetzgebung auf, allerdings sind die neuen Standards umfassender und können zudem höhere Geldstrafen mit sich ziehen.
Auch mit dem Begriff der Einwilligung beschäftigt sich die DSGVO. Sie wird im Artikel 4 als "jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung" definiert. Die aktuelle Umfrage unter Facebook-Nutzern zeigt, dass viele Klauseln offenbar weder freiwillig noch "in informierter Weise" akzeptiert werden. Was aber wohl letztlich auch Interpretationssache ist.
Interessant für Unternehmen wie Facebook ist auch das Kopplungsverbot, das mit der DSGVO erweitert wird. Es besagt in Artikel 7, dass Einwilligungen nur dann gültig sind, wenn die Erfüllung eines Vertrags nicht von der Einwilligung weiterer Datenverarbeitungen abhängig ist. Ein Beispiel: Ein Gewinnspiel darf nicht an das Abo eines Newsletters geknüpft sein, weil dieser nichts mit dem eigentlich Vertragsgegenstand (dem Gewinnspiel) zu tun hat.
Und Facebook? Dürfte dann möglicherweise nicht pauschal die Daten für andere Zwecke weitergeben, nur weil die Nutzer dem einmal bei der Registrierung zugestimmt haben. Allerdings vermuten Experten in den, ironischerweise ebenfalls stark verklausulierten Formulierungen, weiterhin zahlreiche Schlupflöcher. Der Rechtsanwalt Niko Härting etwa sieht in dem neuen Kopplungsverbot eine gewisse Rechtsunsicherheit, weil es inkonsistent sei. Und während einige Unternehmen den sicheren Weg nehmen könnten, und die Weitergabe konsequent abkoppeln, könnten große Firmen wie Facebook weiterhin versuchen, die rechtlichen Grenzen auszureizen.
Facebook hat zumindest angekündigt, seine Datenschutzrichtlinien im Hinblick auf die neue Gesetzgebung transparenter gestalten zu wollen. Zuletzt habe es erste Änderungen gegeben. Ob die AGB und die Einwilligung in einzelne Klauseln ab Mai für die Verbraucher besser werden, ist aber fraglich. Zu viele Interpretationen und Graubereiche bleiben weiterhin bestehen. "Die vertragsrechtlich gestützte Erosion der Privatsphäre wird auch über die Einführung der DSGVO nur bedingt korrigiert", sagt auch Robert Rothmann.
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Die Privatsphäre wird kolonialisiert |
hmm ich verwende die web version von FB, schon mal keine Adressen auslesen können. ;-)
Und wo gib es eine Alternative zum FB wo in DE gehostet ist.
Und ein paar Millionen user weniger, wegen Faulheit das zu tun. ne du ich Mag FB egal was...
Passiert doch schon so. Jeder 2te schiebt artig seine Payback-Karte durch den Scanner...