Facebook & Co: Bis zu 50 Millionen Euro Geldbuße für Hasskommentare

"Facebook und Twitter haben die Chance nicht genutzt, ihre Löschpraxis zu verbessern. Es werden weiter zu wenige strafbare Kommentare gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht" , kommentiert Bundesjustizminister Heiko Maas ein aktuelles Monitoring von Jugendschutz.net(öffnet im neuen Fenster) , dessen Daten im Januar und Februar 2017 erhoben wurden.
Diesen Messungen zufolge wurden bei Facebook 39 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht oder gesperrt. Das sind 7 Prozentpunkte weniger als bei einem ersten Test, der im Juli und August 2016 stattgefunden hatte. Nur 33 Prozent der auf Facebook gemeldeten Beiträge wurden innerhalb von 24 Stunden nach der Beschwerde gelöscht.
Bei Twitter führte lediglich eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung. In keinem Fall erfolgte die Löschung binnen 24 Stunden. Im Vergleich zum ersten Test deutlich verbessert habe sich laut Jugendschutz.net Youtube. Hier liege die Löschquote der von Nutzern gemeldeten strafbaren Beiträge bei 90 Prozent. Bei 82 Prozent erfolgte die Löschung in weniger als 24 Stunden nach der Meldung. Maas hat diese hohen Quoten ausdrücklich gelobt. Für ihn sind sie ein Beleg, dass soziale Medien schneller und besser reagieren können als Facebook und Twitter.
Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro möglich
Der Justizminister hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Druck auf die Unternehmen erhöht werden soll, gemeldete Beiträge möglichst rasch zu entfernen. Eine Geldbuße von 5 Millionen Euro soll dem Verantwortlichen in einem Unternehmen wie Facebook drohen, der kein ordentliches Beschwerde- und Löschverfahren etabliert hat. Gegen das Unternehmen selbst soll eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro möglich sein.
Begleitend zu diesen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Forderungen. So sollen die Betreiber von sozialen Netzwerken einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen müssen. Und sie sollen viermal im Jahr einen Rechenschaftsbericht auf Deutsch im Bundesanzeiger und auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen. Dort soll unter anderem berichtet werden, wie viele beanstandete Inhalte gelöscht wurden.



