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Facebook-AGB: Akzeptieren oder austreten

Für rund 1,4 Milliarden Mitglieder von Facebook gelten ab sofort neue allgemeine Geschäftsbedingungen, sobald sie sich einmal beim sozialen Netzwerk angemeldet haben – außer sie löschen ihr Nutzerkonto über einen von der Firma bereitgestellten Link.
/ Peter Steinlechner , dpa
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Delete-My-Account-Seite von Facebook (Bild: Facebook)
Delete-My-Account-Seite von Facebook Bild: Facebook

Facebook hat seine umstrittenen neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen(öffnet im neuen Fenster) am Freitag in Kraft gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich nun bei ihrem Account einloggen, akzeptieren damit formal die neuen AGB. Die Regeln waren bei Datenschützern, aber auch in der Politik auf heftige Kritik gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen.

Mit der Neuregelung seiner AGB will Facebook unter anderem die Werbung stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren, erklärt Facebook. Außerdem kann das Unternehmen nun auf Basis der Standortdaten gezielt Werbung etwa für eine Gaststätte schalten. Der einfachste Weg, dies zu unterbinden, ist das Deaktivieren der GPS-Funktion etwa in der Smartphone-App – was nebenbei massiv den Akku entlastet.

Möglichkeiten der Nutzer

Facebook verspricht zugleich, mit den Änderungen seine Daten- und Nutzungsbestimmungen(öffnet im neuen Fenster) übersichtlicher und verständlicher für die Nutzer zu gestalten. Mitglieder können künftig genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum ihnen bestimmte Werbung angezeigt wird, indem sie auf die rechte obere Ecke der Anzeige klicken.

Nutzer von Facebook haben kein Widerspruchsrecht gegen die neuen AGB. Wollen sie die Datennutzung von Facebook verhindern, müssen sie sich komplett abmelden – was über eine speziell eingerichtete Seite möglich ist(öffnet im neuen Fenster) . Davon abgesehen können sie allerdings einige Schritte unternehmen, damit ihre Aktivitäten im Web von Facebook nicht für eine "nutzungsbasierte Online-Werbung" ausgewertet werden. Außerdem können Nutzer auf der Webseite der Website der Allianz digitaler Werber in Europa(öffnet im neuen Fenster) etwa dem "Online Behavioural Advertising" widersprechen.

Datenschützer bemängeln schlechte Transparenz

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass sich Facebook beim Datenschutz an deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.

Datenschützer bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine Daten des Kurzmitteilungsdienstes Whatsapp mit Facebook geteilt werden. Facebook und Whatsapp versichern stets, dass die Daten getrennt bleiben sollen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet dennoch, dass Daten künftig "in großem Maßstab" zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden. "Durch kleinere textliche Veränderungen (...) könnte Facebook dem entgegentreten"


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