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FAA: Privatdrohnen gefährden Flugverkehr

Drohnenpiloten steuern ihre Spielzeuge in den USA mit steigender Tendenz in die Nähe von Flughäfen, berichtet die Flugsicherheitsbehörde. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit bis zu einem ernsten Zwischenfall zu sein. Ein Drohnenhersteller reagierte bereits, um das zu verhindern.
/ Andreas Donath
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Drohnen von DJI fliegen in Flugverbotszonen nicht. (Bild: DJI)
Drohnen von DJI fliegen in Flugverbotszonen nicht. Bild: DJI

Die Flugsicherheitsbehörde FAA der USA führt detailliert Buch über die ihr gemeldeten Zwischenfälle, die sich mit privat gesteuerten Drohnen und dem regulären Flugverkehr ereignen. Seit Mitte 2014 sind 175 Zwischenfälle gemeldet worden, bei denen Drohnen in gesperrte Lufträume zum Beispiel an Flughäfen eindrangen. Mehrmals kam es zu Beinahekollisionen mit Flugzeugen oder Hubschraubern, berichtet die New York Times(öffnet im neuen Fenster) , die mit anderen Medien zusammen Einblick in die Liste forderte.

Grenzüberschreitungen

In den USA dürfen unbekannte Flugzeuge nur 120 Meter hoch fliegen(öffnet im neuen Fenster) und innerhalb eines Umkreises von 8 Kilometern um Flughäfen herum gar nicht aufsteigen. Dieses Verbot wird offenbar immer häufiger missachtet, wie ein detaillierter Bericht von Zwischenfällen belegt, den die FAA veröffentlichte.

Am 12. Oktober 2014 musste ein Pilot ein Ausweichmanöver in der Nähe von Oklahoma City fliegen, um die Kollision mit einer kleinen Drohne zu verhindern, die auf 1.400 Metern Höhe mit einer Kamera flog – der Abstand zum Flugzeug betrug 3 bis 6 Meter.

Am 29. Juli 2014 flog ein Passagierflugzeug von US Airways beim Start vom Reagan National Airport in Washington knapp 15 Meter von einer Drohne entfernt. Es handelte sich dabei um ein Flugzeug vom Typ Embraer 190(öffnet im neuen Fenster) – mit einer Sitzkapazität für rund 100 Passagieren. Am 19. November des gleichen Jahres musste ein Rettungshubschrauber seitlich ausweichen, weil auf 730 Metern Höhe ein UAV (Unmanned Areal Vehicle) auftauchte.

Hersteller reagiert mit eigener Flugverbotsfunktion

Die FAA will ein Regelwerk aufstellen, damit die Benutzung von privaten Drohnen klarer eingegrenzt wird. Sollte ein schwerer Zwischenfall passieren, könnte das jedoch die Regulierung bis hin zu einem Verbot von Drohnen beeinflussen, was die Hersteller natürlich unbedingt vermeiden wollen. Der Drohnenhersteller DJI hat schon reagiert und in seinen neuen Phantom- Modellen, die mit GPS ausgerüstet sind, selbst Flugverbotszonen errichtet. In den festgelegten Bereichen rund um Flughäfen startet die Drohne einfach nicht und über 400 Fuß kommt sie nicht.

Die Liste der Flugzwischenfälle kann online von Scribd(öffnet im neuen Fenster) heruntergeladen werden.


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