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Extraktor: Bundeskartellamt sieht keinen Lock-in-Effekt bei SAP-Software

Im Streit zwischen SAP und Celonis erzielt der Marktführer einen Sieg: Es bestehen laut Kartellamt ausreichend Möglichkeiten für Drittanbieter, Daten aus SAP-Systemen zu extrahieren.
/ Achim Sawall
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Celonis-Mitgründer Bastian Nominacher, Alexander Rinke und Martin Klenk (v.l.n.r.) (Bild: Celonis)
Celonis-Mitgründer Bastian Nominacher, Alexander Rinke und Martin Klenk (v.l.n.r.) Bild: Celonis

Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen SAP eröffnen. Vorwürfe des Start-ups Celonis und anderer Firmen auf Behinderung von Konkurrenten hätten sich nicht bestätigt, stellte die Wettbewerbsbehörde am 30. Juli 2026 fest(öffnet im neuen Fenster). Sie werde "derzeit kein Missbrauchsverfahren einleiten".

Celonis behauptet, dass ein Wechsel des ERP-Anbieters für Unternehmen extrem aufwendig sei. Dadurch seien die Kunden im SAP-Ökosystem gefangen, insbesondere im Bereich Process Mining, und würden bei der Wahl ihrer Analysesoftware eingeschränkt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können. Gerade bei großen Softwareplattformen ist ein diskriminierungsfreier Datenzugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Unsere Vorermittlungen haben jedoch ergeben, dass derzeit ausreichende Möglichkeiten für die Datenextraktion bestehen und bislang keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen." Die Entwicklung in dem "dynamischen Markt werden wir weiterhin aufmerksam beobachten".

Klage in Kalifornien geht weiter

"Die Entscheidung des Kartellamts basiert auf der zentralen Prämisse, dass die Datenextraktion für Software von Anbietern wie Celonis auch unter der neuen API-Richtlinie von SAP weiterhin möglich sein wird – eine Prämisse, die SAP bislang nicht bestätigt hat", sagte ein Celonis-Sprecher Golem auf Anfrage. SAP ergreife weiter Maßnahmen, die den Datenzugriff der Kunden gefährden würden.

Celonis fände "weiterhin Indizien für das rechtswidrige Verhalten von SAP, darunter wettbewerbswidriges Verhalten und Diebstahl geistigen Eigentums". Kein Anbieter sollte das Recht eines Unternehmens einschränken, seine eigenen Informationen zu extrahieren, oder Nutzer daran hindern, mit Drittanbietern zusammenzuarbeiten.

Das Verfahren in Kalifornien läuft weiter: "In unserer aktualisierten Klage wird ein zusätzlicher Vorwurf erhoben, wonach SAP Geschäftsgeheimnisse von Celonis gestohlen hat, und es wird aufgezeigt, wie SAP eine weitreichende, restriktive Richtlinie zum Datenzugriff eingeführt hat, die jeden Kunden und jeden Dritten, der auf Unternehmensdaten zugreift, betrifft", erklärte er.

Extraktion großer Datenmengen technisch anspruchsvoll

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Extraktion großer Datenmengen technisch anspruchsvoll sei, derzeit jedoch verschiedene zulässige und praktikable Möglichkeiten bestünden, Daten aus SAP-Systemen auszulesen.

Das Bundeskartellamt habe außerdem geprüft, ob SAP seine Process-Mining-Software Signavio kostenlos oder faktisch ohne zusätzliche Kosten anbiete, um Wettbewerber zu verdrängen. Auch hierfür hätten sich bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. Den Ermittlungen zufolge bietet SAP unterschiedliche Lizenzmodelle an, darunter auch Varianten ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis.

Vorwurf: Lock-in-Effekt für Kunden

Celonis verklagte SAP vor einem Bezirksgericht in San Francisco. Das Start-up warf SAP vor, Drittanbieter im Markt für Software zur Prozessoptimierung durch sein Geschäftsgebaren gezielt zu benachteiligen und aus dem Wettbewerb zu drängen. Der Marktführer nutze seine dominante Stellung bei ERP-Systemen aus und mache es Drittanbietern technisch sowie finanziell durch hohe Extraktions- oder Lizenzgebühren schwer, Prozessdaten aus den SAP-Systemen der Kunden auszulesen.

Nachdem das Gericht Ende Juni 2025 zehn von elf Vorwürfen zurückgewiesen hatte, reichte Celonis eine überarbeitete Klage ein. SAP beantragte im August, auch diese abzuweisen. Anfang Oktober wurde darüber in San Francisco verhandelt. Kurz darauf brachte SAP im US-Bundesstaat Delaware zusätzlich eine Patentklage gegen Celonis auf den Weg.

Nachdem SAP 2021 den Celonis-Konkurrenten Signavio für 1 Milliarden Euro übernahm, wandelte sich die ursprüngliche Partnerschaft der beiden Unternehmen in eine scharfe Konkurrenz. Celonis behauptet, SAP behindere Drittanbieter gezielt, um Kunden zur Nutzung des hauseigenen Produkts Signavio zu drängen. Da ein Wechsel des ERP-Anbieters für Unternehmen extrem aufwendig sei, seien die Kunden praktisch im SAP-Ökosystem gefangen.

Celonis ist selbst kein kleines Start-up mehr, sondern wurde in der letzten großen Finanzierungsrunde im August 2022 mit rund 13 Milliarden US-Dollar bewertet.


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