Exdatenschützer Schaar: Telekom könnte sich strafbar gemacht haben
Der frühere Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, hat sich mit klaren Worten gegen unkontrollierte Überwachungsmaßnahmen durch Geheimdienste ausgesprochen. "Es darf keine kontrollfreien Räume geben", sagte der 60-Jährige am Freitag vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags in Berlin. Gerade die Kooperation zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und der Deutschen Telekom am Internetknoten Frankfurt am Main beurteilte er kritisch. Ein privater Vertrag, auf dem die sogenannte Operation Eikonal basiert haben soll, "kann keine Grundlage sein, um das Fernmeldegeheimnis zu brechen", sagte Schaar. Die Telekom und die am Vortag vernommenen Mitarbeiter könnten "sich strafrechtlich verantwortlich gemacht haben".
Schaar war von Ende 2003 bis Ende 2013 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit(öffnet im neuen Fenster). In dieser Funktion war er unter anderem auch für die Kontrolle von Telekommunikationsunternehmen und Geheimdiensten zuständig. Allerdings kollidierten seine Aufgaben bisweilen mit denen der sogenannten G10-Kommission(öffnet im neuen Fenster), die immer dann zuständig ist, wenn in das Fernmeldegeheimnis deutscher Staatsbürger eingegriffen werden soll. Eine Kontrolllücke sieht Schaar aber für den Fall, wenn reine Auslandskommunikation durch den BND abgehört werden soll. Die Überwachung der sogenannten Transit- oder Routineverkehre falle aber in seinen Bereich, wenn die Daten in Deutschland erhoben oder verarbeitet würden.
Keine massenhafte Datenweitergabe bekannt
Aus diesem Grund wäre er für die Operation Eikonal zuständig gewesen, sagte der Zeuge. "Die Frage stellt sich verschärft, nach dem was wir jetzt wissen", sagte Schaar. Er habe sich die Operation nicht vorstellen können, weil er keine rechtlichen Grundlagen dafür sehe. Auch sei ihm nicht bekannt, dass die Informationen aus diesen Transitverkehren an ausländische Geheimdienste wie die NSA weitergeleitet worden seien. Generell habe er aber nicht den Eindruck, "dass wir systematisch hinter das Licht geführt wurden". Er habe keine Erkenntnisse, dass massenhaft Daten an die Geheimdienste der sogenannten Five Eyes weitergeleitet worden seien. Man wisse aber nie, "ob mit offenen Karten gespielt wurde".
Schaar widersprach auch in einigen weiteren Punkten der Auffassung des BND. Anders als der Geheimdienst hält er sämtliche Metadaten in der Regel für personenbezogene Daten. Sie könnten immer an jemanden weitergegeben werden, der sie zuordnen könne. So führe die NSA beispielsweise entsprechende Verzeichnisse. Der Äußerung von Ex-NSA-Chef Michael Hayden, wonach die USA mit Hilfe von Metadaten Menschen töteten, stimmte Schaar mit Einschränkungen zu. Zwar seien die Daten nicht so genau, um eine Drohne damit zu programmieren. "Aber man kann sie mit Daten verknüpfen, um genauer herauszufinden, in welchem Bereich der Funkzelle sich derjenige befindet", sagte Schaar.
Kontrolle von Internetknoten nicht möglich
Problematisch sei zudem, dass Begriffe wie Routineverkehr nicht gesetzlich definiert seien. Nach Ansicht Schaars sind alle internationalen Datenverkehre, von denen im G10-Gesetz die Rede ist, geschützt. Eine Umdefinition dieser Daten zu nicht schützenswerten Routineverkehren reiche nicht aus, um diese grundrechtsrelevanten Eingriffe zu legitimieren. "Alle Daten sind geschützt", sagte Schaar. Zudem sei die hundertprozentige Filterung solcher Datenverkehre zum Schutz deutscher Bürger nicht möglich.
Generell hält Schaar die Prüfmöglichkeiten seiner Behörde für begrenzt. Fünf Mitarbeiter seien dafür zuständig, den Sicherheitsapparat zu kontrollieren, zu dem auch die Polizeien und Europol gehören. "Man kann nicht einen Internetknoten prüfen", sagte Schaar. Auch sei es schwierig, die Funktion bestimmter Geräte auf mögliche Backdoors hin zu kontrollieren. "Es ist sehr einfach, ein System zu überprüfen, ob es tut, was es tun soll. Aber es ist verdammt schwierig, zu prüfen, ob es nur das tut", sagte der frühere Datenschützer. Die geplante Aufstockung seiner früheren Behörde, die nun von der CDU-Politikerin Andrea Voßhoff geleitet wird, befürwortete er voll und ganz.
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