Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: Die Politik stellt sich beim BND-Gesetz taub
Das neue BND-Gesetz ermöglicht dem Bundesnachrichtendienst einen vollen Zugriff auf Internetknoten. Im Interview mit Golem.de erläutert der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, warum seine Richterkollegen in Karlsruhe dieses Gesetz nicht akzeptieren sollten.

Geheimdienste handeln verfassungswidrig, und die Politik stellt sich taub: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärt im Interview, warum auch das neue BND-Gesetz daran nichts ändert.
- Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: Die Politik stellt sich beim BND-Gesetz taub
- Zugriff des BND auf Internetknoten ist rechtswidrig
- Geheimdienste arbeiten zusammen, aber gegen die Verfassung
- Der perfekte Geheimdienst
Golem.de: Herr Prof. Papier, wie verändert die Digitalisierung die verfassungsrechtliche Sicht auf die Rolle der Geheimdienste?
Hans-Jürgen Papier: Auf der einen Seite haben sich die technischen Möglichkeiten der Erhebung, Speicherung, Auswertung und Übermittlung von Daten erheblich erweitert. Auf der anderen Seite gewinnen die informationstechnischen Systeme im Kommunikations- und Verbraucherverhalten der Menschen immer mehr an Bedeutung. Auch sind die technischen Möglichkeiten zur Beschränkung der Telekommunikationsverkehre nicht mehr auf das eigene Staatsgebiet beschränkt. Der grundrechtliche Schutz des Telekommunikationsverkehrs muss diesen räumlichen Erweiterungen der Ausübung von Staatsgewalt Rechnung tragen.
Eine globale und pauschale Überwachung lässt das Grundgesetz nicht zu
Golem.de: Für Ausländer, die im Ausland vom BND überwacht werden, gibt es quasi keine rechtlichen Einschränkungen der Überwachungsmöglichkeiten. Ihr Kollege Matthias Bäcker aus Karlsruhe beschreibt das so: "Der Bundesnachrichtendienst [darf] letztlich praktisch alle Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehre erfassen und auswerten, derer er habhaft werden kann. (...) Eine Grenze der Überwachung ergibt sich allein aus den Erfassungsmöglichkeiten und Auswertungskapazitäten des Bundesnachrichtendienstes". Wie ist das verfassungsrechtlich zu bewerten?
Papier: Eine globale und pauschale Überwachung lässt das Grundgesetz auch zu Zwecken der Auslandsaufklärung nicht zu, sie würde gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Es ist allerdings nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Novellierung des BND-Gesetzes hinreichende gesetzliche Vorkehrungen trifft, die eine solche Ausweitung verhindern. Allein die Tatsache, dass derzeit die personellen, organisatorischen, technischen und finanziellen Möglichkeiten des Nachrichtendienstes den Beschränkungsmaßnahmen faktisch Grenzen setzen, kann den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine gesetzliche Limitierung nicht genügen.
Der Ansatz des BND-Gesetzes ist verfassungsrechtlich unhaltbar
Golem.de: Wie ist das im neuen BND-Gesetz geregelt?
Papier: Das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG ist ein Menschenrecht, es steht mithin nicht nur Deutschen zu. Vom persönlichen Schutzbereich des Grundrechts ist der räumlich-territoriale Schutzbereich zu unterscheiden. Wäre der grundrechtliche Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt, könnte der BND grundrechtlich unbeschränkt auf den Telekommunikationsverkehr im Ausland Zugriff nehmen.
Dieser Auffassung ist bisher die Bundesregierung gefolgt, sie liegt auch offensichtlich der jetzigen Entscheidung des Gesetzgebers beim neuen BND-Gesetz zugrunde. Diese Sicht ist aber verfassungsrechtlich unhaltbar. Sie widerstreitet nicht nur der nahezu einmütigen Rechtsauffassung der verfassungsrechtlichen Literatur, sie ist auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar.
Golem.de: Was fordert das Bundesverfassungsgericht zur Auslandsüberwachung?
Papier: Im Hinblick auf die Beschränkungen der internationalen Telekommunikationsverkehre hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit materielle gesetzliche Limitierungen gefordert. So hat es beispielsweise eine Beschränkung auf besonders gewichtige Gefahrenbereiche betont. Nur wenn die strategischen Beschränkungen der Früherkennung besonders schwerwiegender Gefahren dienen, können sie verhältnismäßig sein.
Die Politik stellt sich taub
Eine solche Begrenzung der Gefahrenbereiche erfolgt in der Neuregelung des BND-Gesetzes eindeutig nicht. Auch ist keine Beschränkung im Hinblick auf die Ausnutzung der Kapazitäten vorgesehen, wie sie beispielsweise im § 10 Abs. 4 S. 4 G10-Gesetz geregelt ist. Überdies ist kein Ausschluss von Suchbegriffen vorgenommen worden, welche die gezielte Erfassung von Telekommunikationsanschlüssen ermöglichen.
Die Politik stellt sich offenbar im Hinblick auf diese fast einmütig vorgebrachten Einwände der Rechtswissenschaft taub. Am Ende wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht letztverbindlich über diese grundsätzliche Streitfrage entscheiden müssen.
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Zugriff des BND auf Internetknoten ist rechtswidrig |
DATENSÄTZE.... Massenhaft und über jeden der/die dann nicht mehr über jeden Verstand...
.. bei unseren Damen und Herren. Nicht aus Freundschaft zu einer anderen Partei, deren...
aha, weil geklaut wird sollte es kein gesetz gegen das klauen geben, auf dessen grundlage...
Tja - leider ist die Deutsche Regierung da aber nicht die einzige, die das so tut.
Deutschland gehört zu SIGINT Seniors Europe (SSEUR) oder auch "Fourteen Eyes" und, Zitat...