Der perfekte Geheimdienst
Golem.de: Ein Novum der Geheimdienstkontrolle ist das sogenannte unabhängige Gremium aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesgeneralanwalt. Glauben Sie, dass die Karlsruher Juristen für eine effektive Zähmung der Umtriebe in den Nachrichtendiensten sorgen können?
Papier: Das neu zu schaffende unabhängige Gremium ist in meinen Augen verfassungsrechtlich nicht haltbar. Aufgrund des Art. 10 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes gibt es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nur die Alternative: entweder eine Kontrolle durch die rechtsprechende Gewalt der Gerichte oder eine Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane. Der mit der BND-Novelle eingeschlagene Weg einer exekutivischen Kontrollinstanz in Gestalt des Unabhängigen Gremiums ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ein Fehlgriff.
Golem.de Was muss sich bei der Kontrolle der Geheimdienste ändern?
Papier: Die Regelungen zur Kontrolle der Geheimdienste sollten überdacht werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nach der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes in erster Linie eine richterliche Kontrolle der öffentlichen Gewalt geboten ist. Auch im Hinblick auf die geheimdienstlichen Tätigkeiten sollte über einen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle nachgedacht werden, die Verfassung selbst lässt eine Ersetzung der richterlichen Kontrolle durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane ohnehin nur dann zu, wenn die Beschränkungsmaßnahmen dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes dienen.
Außerhalb dieser Gefahrenbereiche unterliegt die Tätigkeit der Nachrichtendienste zweifelsohne der Kontrolle durch die rechtsprechende Gewalt. In keinem Fall reicht eine Kontrolle durch exekutivische Organe.
Golem.de: Wie müsste ein wünschenswerter, verfassungskonformer Auslandsgeheimdienst in Zeiten der Digitalisierung aussieht?
Papier: Die verfassungsrechtlich unhaltbare Herausnahme der Auslandsaufklärung durch Beschränkungen der Telekommunikationsverkehre im Ausland unter Ausländern muss aufgegeben werden. Ferner muss der Gesetzgeber berücksichtigen, dass bei einer Ausleitung aus den sogenannten Datenaustauschpunkten sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht offenbar nicht sichergestellt werden kann, dass die schon bestehenden gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen gewahrt werden.
Zum anderen werden aufgrund der Tiefe und Breite der Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis auch die verfassungsrechtlichen Eingriffsschranken, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet beziehungsweise überschritten. Deshalb sind Zugriffe des Nachrichtendienstes auf diese Austauschpunkte insgesamt rechtswidrig. Eine Überwachung bei den Anbietern internationaler Leitungen hätte eine weitaus geringere Eingriffsintensität, die zielgerichteter und fokussierter internationale Telekommunikationsverkehre sowohl unter geographischen Gesichtspunkten als auch hinsichtlich des Anteils der zu überwachenden Telekommunikation betreffen würde.
Im Hinblick auf die Weiterleitung personenbezogener Daten an ausländische Dienste müssen die gesetzlichen Vorgaben ebenso wie die Kontrolle durch gerichtliche oder parlamentarische Kontrollgremien präzisiert und verstärkt werden. Es muss darum gehen, effektiv zu gewährleisten, dass die so weitergegebenen Daten ausschließlich in einer adäquaten rechtsstaatlichen Art und Weise durch die ausländischen Stellen verwendet werden.
Golem.de: Wir danken Ihnen für dieses Gespräch!
Michael Kolain beschäftigt sich aus juristischer Perspektive mit dem digitalen Wandel. Er forscht im Programmbereich Digitalisierung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer und ist als freier Autor und Lektor tätig.
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Geheimdienste arbeiten zusammen, aber gegen die Verfassung |
DATENSÄTZE.... Massenhaft und über jeden der/die dann nicht mehr über jeden Verstand...
.. bei unseren Damen und Herren. Nicht aus Freundschaft zu einer anderen Partei, deren...
aha, weil geklaut wird sollte es kein gesetz gegen das klauen geben, auf dessen grundlage...
Tja - leider ist die Deutsche Regierung da aber nicht die einzige, die das so tut.