Zugriff des BND auf Internetknoten ist rechtswidrig
Golem.de: Wie sind die Zugriffe auf Internetknoten rechtlich zu bewerten?
Papier: Beschränkungen des Telekommunikationsgeheimnisses im internationalen Telekommunikationsverkehr erfordern eine besondere gesetzliche Limitierung. Der BND darf laut Artikel-10-Gesetz bis zu 20 Prozent des internationalen Fernmeldeverkehrs zwischen Deutschland und dem Ausland nach Stichworten durchsuchen. Moderne sogenannte paketvermittelte Systeme der Telekommunikation sind indes unter technischen Gesichtspunkten nicht mehr vergleichbar mit den Gegebenheiten einer klassischen leitungsgebundenen Übertragung.
Damit sind die auf den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zurückzuführenden und vom Bundesverfassungsgericht daher zu Recht geforderten Begrenzungen der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch den BND an einem Internetknoten ziemlich wirkungslos. Davon abgesehen fehlen gesetzliche Kapazitätsbeschränkungen der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch den BND im Hinblick auf die reinen Auslandsverkehre völlig.
Golem.de: Sie haben noch weitere verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Abgreifen von Daten an Internetknotenpunkten.
Papier: Ja. Beim Abgreifen von Daten an Internetknoten kommt ein weiterer Einwand hinzu. An einem Internetknoten kann nicht zwischen nationalen, internationalen und rein ausländischen Telekommunikationsbeziehungen bzw. -verkehren differenziert werden. Demgemäß ist davon auszugehen, dass von der Durchführung der strategischen Beschränkungsmaßnahmen an Internetaustauschknoten im Regelfall sowohl Inlandsverkehre, internationale Verkehre als auch Auslandsverkehre und Transitverkehre betroffen sind. Bei einer Ausleitung an einem Datenaustauschpunkt kann mit anderen Worten sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht nicht sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen gewahrt werden.
Golem.de: Was bedeutet es, dass auch die Daten deutscher Bürger, ebenso wie die der Daten von Ausländern zunächst abgegriffen und verarbeitet werden? Erst in einem zweiten Schritt soll der Datenverkehr von Deutschen herausgefiltert werden - aus technischen Gründen werden das aber sicher nicht alle sein. Ist das zugunsten einer effektiven Arbeit der Geheimdienste hinzunehmen?
Schon die Datenerfassung am Knotenpunkt verletzt das Grundrecht
Papier: Schon in der Datenerfassung selbst ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses zu sehen, sofern sie die Kommunikation für den BND verfügbar macht und die Grundlage für nachfolgende Abgleiche mit Suchbegriffen bildet.
Zwar wird es an einer Eingriffsqualität fehlen, wenn Telekommunikationsvorgänge ungezielt und allein technisch bedingt zunächst miterfasst, dann aber unmittelbar nach der Signalaufbereitung technisch wieder ausgesondert werden, ohne eine Spur zu hinterlassen. Dagegen ist nach der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts die Eingriffsqualität gegeben, wenn die erfassten Daten nicht sofort bestimmten Personen zugeordnet werden können.
Der Grundrechtseingriff liegt also schon in der Erfassung, die dem Abgleich anhand der angeordneten Suchbegriffe vorgelagert ist. Diese Eingriffswirkung wird noch dadurch verstärkt, dass eine nachfolgende Filterung offenbar nicht hinreichend gelingt. Auf diese Weise Telekommunikationsverkehre zunächst mitzuerfassen, die dem BND nach der Gesetzeslage eindeutig nicht zur Verfügung stehen dürfen, ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht legitimierbar.
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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: Die Politik stellt sich beim BND-Gesetz taub | Geheimdienste arbeiten zusammen, aber gegen die Verfassung |
DATENSÄTZE.... Massenhaft und über jeden der/die dann nicht mehr über jeden Verstand...
.. bei unseren Damen und Herren. Nicht aus Freundschaft zu einer anderen Partei, deren...
aha, weil geklaut wird sollte es kein gesetz gegen das klauen geben, auf dessen grundlage...
Tja - leider ist die Deutsche Regierung da aber nicht die einzige, die das so tut.