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Ex-BSI-Chef: Schönbohm gewinnt Klage wegen Böhmermann-Sendung

Ex-BSI-Chef Schönbohm verklagte das ZDF wegen angeblicher Falschaussagen in einer Böhmermann-Sendung. Das Gericht gab ihm weitgehend recht.
/ Friedhelm Greis , dpa
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Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm sah sich durch das ZDF-Magazin Royale verunglimpft. (Bild: ZDF/Screenshot: Golem.de)
Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm sah sich durch das ZDF-Magazin Royale verunglimpft. Bild: ZDF/Screenshot: Golem.de

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann darf dem früheren Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, keine bewussten Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten mehr unterstellen. Das entschied das Landgericht München I am 19. Dezember 2024 und gab damit einer Klage Schönbohms in mehreren Punkten statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 26 O 12612/23).

In seiner Satiresendung ZDF-Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 hatte Böhmermann auf die Verbindungen des von Schönbohm mitbegründeten Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V. mit Russland hingewiesen. Infolge der Sendung entband Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm von der Leitung des BSI .

Schönbohms Anwalt Markus Hennig ging im Sommer 2023 juristisch gegen das ZDF vor und forderte wegen "schwerer Persönlichkeitsverletzungen" eine Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro für Schönbohm. Dieser Geldforderung entsprach das Gericht der Pressemitteilung zufolge(öffnet im neuen Fenster) jedoch nicht.

Vier Äußerungen unzulässig

Darin heißt es: "Nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Die Beklagte müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen." Insgesamt muss Böhmermann vier von fünf angegriffenen Äußerungen unterlassen.

Die Darstellung Böhmermanns, wonach die Äußerungen satirisch zugespitzt worden seien, ließ das Gericht nicht gelten. "Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe" , hieß es. Wenn sich eine Äußerung als eine "unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung darstelle" , sei die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung überschritten.

Die geforderte Geldentschädigung hielt das Gericht jedoch für unzulässig. Zum einen könnten die Äußerungen Böhmermanns auch anders gedeutet werden, zum anderen habe Schönbohm versäumt, gegen die Aussagen früher und anders vorzugehen. "Dann aber seien die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung, die nur als 'letzter Ausweg' ('ultima ratio') bei Ansprüchen gegen die Presse in Betracht komme, nicht gegeben" , schreibt das Gericht.

Schönbohm fordert personelle Konsequenzen

Schönbohm forderte in einer Stellungnahme, die sein Anwalt Markus Hennig verbreitete, eine transparente Aufarbeitung und personelle Konsequenzen beim ZDF. "Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere" , sagte er und sprach von einer "medialen Hinrichtung" .

Hennig kündigte an, wegen der abgelehnten Entschädigung Rechtsmittel zu prüfen. Insgesamt stehe diese Ablehnung aber "dem großen Erfolg nicht entgegen" . Seinem Mandanten sei es vor allem darum gegangen, "den Lügenjournalismus aufzudecken" . Er erwarte "eine öffentliche Entschuldigung des Intendanten" .

Faeser in Erklärungsnöten

Das Bundesinnenministerium äußerte sich zu der Gerichtsentscheidung auf Anfrage nicht. "Der Grund für den notwendigen Wechsel an der Spitze des BSI war das fehlende Vertrauen in die Amtsführung des damaligen Präsidenten" , sagte ein Ministeriumssprecher.

Innenministerin Faeser war wegen der Entlassung unter Druck geraten. Die SPD-Politikerin sagte am 20. September 2023 nach einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages , ihr Hauptziel sei es gewesen, "Schaden vom BSI abzuwenden" . Faeser sagte damals, es habe zwischen Schönbohm und dem Ministerium bereits vor der Sendung gravierende fachliche Differenzen gegeben. Angesichts der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gestiegenen Bedrohung im Cyberraum sei es ihr wichtig gewesen, eine über jeden Zweifel erhabene Führungspersönlichkeit an der Spitze des Bundesamtes zu installieren.


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