Selektoren bei Satellitenüberwachung kein Problem

Und falls doch, hätte es für ihn wohl kein Problem dargestellt: Denn in Bad Aibling kann seiner Darstellung nach keine komplette Kommunikation abgehört werden. Nur der Downlink könne erfasst werden, also die Kommunikation vom Satelliten zur Erdstation. Dabei ließ Uhrlau aber außen vor, dass Bad Aibling auch Internetkommunikation überwachen und damit E-Mails vollständig erfassen kann. So soll ein Großteil der unzulässigen Selektoren aus E-Mail-Adressen europäischer Politiker und Einrichtungen bestanden haben. Allerdings sei die Kabelkommunikation für den BND inzwischen deutlich relevanter als die Satellitenerfassung. Was auch das Interesse im Internetknoten DE-CIX erklären dürfte, den er seit 2009 überwacht.

Trotz der offenbar unzureichenden Selektorenprüfung in den Jahren 2008 bis 2013 sieht Uhrlau keine eigenen Versäumnisse in dieser Frage. Er sei nicht in alle Informationsstränge des Amtes eingebunden gewesen. Uhrlau habe zudem nicht gewusst, welche Mitarbeiter sich die Selektoren angeschaut hätten und wollte nicht ausschließen, dass sie überhaupt nicht geprüft worden seien. Allerdings hatte der zuständige Unterabteilungsleiter D. B. vor einigen Wochen ausführlich das automatisierte Prüfsystem erläutert. Uhrlaus Amtsnachfolger Gerhard Schindler hatte zuletzt seinen Vorgänger mit dafür verantwortlich gemacht, dass der Fund der brisanten Selektoren im August 2013 nicht der BND-Spitze gemeldet worden war. Denn in den Vorjahren hätte sich niemand für die Hinweise der Mitarbeiter interessiert.

Keine Ahnung von wichtigen Projekten

Ohnehin scheint Uhrlau längst nicht über alle brisanten Kooperationen des BND mit ausländischen Geheimdiensten informiert gewesen zu sein. So habe er in seiner Dienstzeit nie etwas von der Operation Glotaic gehört, für die der BND in Zusammenarbeit mit der CIA den Provider MCI im niederrheinischen Hilden abgehört haben soll. Er könne nicht einmal sagen, ob der BND über sämtliche "abgeschirmten Operationen", von denen nur wenige BND-Mitarbeiter etwas wissen sollen, informiert werden müsse.

Ahnungslos zeigte er sich zudem in der Frage, woher die BND-Mitarbeiter eigentlich wissen sollen, welche Suchbegriffe erlaubt sind. Im Falle der NSA-Kooperation sei das Aufgabe der zuständigen Abteilung gewesen, was das Kanzleramt offenbar nicht geprüft hatte. Aus Sicht des BND sei die Ausspähung europäischer Ziele mit Ausnahme von Waffenverbreitung ein "No-Go" gewesen, sagte Uhrlau. Es sei aber nicht geprüft worden, ob die USA das auch so restriktiv handhabten. Damit widersprach Uhrlau einem BND-Mitarbeiter, der gesagt hatte, dass österreichische und afghanische Bürger aus Sicht des Geheimdienstes gleichermaßen ausgespäht werden könnten.

Gezielte Tötung mit BND-Metadaten möglich

Auch in einer anderen Frage widersprach Uhrlau einem seiner früheren Mitarbeiter. So hatte der Leiter der BND-Außenstelle Schöningen im Februar 2015 eine Verbindung mit den gezielten Tötungen im Drohnenkrieg der USA zurückgewiesen. Er sei "zutiefst überzeugt", dass die in Schöningen gewonnenen Metadaten nie zu einem solchen Einsatz genutzt worden seien, hatte der Dienststellenleiter E. B. gesagt. Auf die Frage der Linke-Abgeordneten Martina Renner, ob die Daten von Geräten des Satellitenanbieters Thuraya für eine Zielerfassung geeignet seien, antwortete Uhrlau hingegen mit "Ich glaube, ja". Das wird noch eine Rolle spielen, wenn sich der NSA-Ausschuss nach der Sommerpause intensiver mit der deutschen Beteiligung am US-Drohnenkrieg befasst.

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 Ex-BND-Chef Uhrlau: NSA-Selektoren waren seit 2008 kein Thema mehr
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