eVerkündung: Digitale Gesetzesveröffentlichung braucht Jahre
Vor fast drei Jahren haben Open-Data-Aktivisten die Bundesgesetzblätter befreit. Von Seiten der Regierung passiert seitdem nichts.

Die rechtskräftige digitale Veröffentlichung von Gesetzen in Deutschland wird nicht wie ursprünglich geplant Anfang 2022 starten. Das geht aus einer Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Anke Domscheit-Berg hervor. Das Bundesjustizministerium geht nun davon aus, dass eine erste Umsetzungsstufe im ersten Quartal 2023 erreicht wird. Für den vollständigen Ausbau der sogenannten eVerkündung nennt die Bundesregierung keinen Zeitraum mehr.
Die Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens war ein wichtiges Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition. Mit der eVerkündung sollen Gesetzesinhalte einheitlich und vor allem kostenlos allen Bürgern zur Verfügung stehen. Bislang werden neue Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet und treten auch erst dann in Kraft, wenn sie dort veröffentlicht wurden.
Das Bundesgesetzblatt wird vom privaten Bundesanzeiger Verlag herausgegeben und ist in der umfassenden, recherchier- und ausdruckbaren Version kostenpflichtig. Dieses Verfahren wird seit Jahren von Open-Data-Aktivisten kritisiert.
Die Open Knowledge Foundation (OKFN) befreite im Dezember 2018 die Bundesgesetzblätter von dieser kommerziellen und privaten Veröffentlichung. Über das Portal Offene Gesetze stehen diese seitdem für alle frei zur Nutzung bereit und sind durchsuchbar.
Kurz nach dem Start der Plattform versprach die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) in einem Zeitungsinterview: "Gesetze und Verordnungen verkünden wir künftig uneingeschränkt digital." Das elektronische Bundesgesetzblatt werde dann die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen beinhalten.
Jahrelange Verzögerungen bei der eVerkündung
Das Ministerium begründete die Verzögerung nun damit, dass das zukünftig zuständige Bundesamt für Justiz darum gebeten habe, "den Test- und auch den Wirkbetrieb für die Verkündungsplattform weiter nach hinten zu schieben, da am Ende der Legislaturperiode absehbar eine erhebliche Belastungsspitze mit vielen und zum Teil eiligen Verkündungen zu bewältigen sein" werde.
Domscheit-Berg kritisierte die Verzögerung: "Die Bundesregierung kann Verwaltungsdigitalisierung einfach nicht." Erst auf ihre Nachfrage habe die Regierung bekanntgegeben, dass sich die Umsetzung weiter verspäte. Den Bürgern und Bürgerinnen einen kostenfreien und funktionalen digitalen Zugang zu neuen Gesetzen und Verordnungen bereitzustellen, "hat offenbar keinerlei Priorität, denn schon in der letzten Wahlperiode wurde das Projekt auf die aktuelle Wahlperiode verschoben". Nun werde erneut die Verantwortung einer neuen Regierung überlassen
Die Betreiber des Portals Offene Gesetze kritisieren das Verhalten der Bundesregierung ebenfalls. Auf Twitter heißt es: "Vor drei Jahren hat das Bundesjustizministerium als Reaktion auf Offene Gesetze angekündigt, das Bundesgesetzblatt zu digitalisieren. Jetzt verschiebt sich das Projekt weiter - und wir betreiben die Infrastruktur für den Bund gratis, weil die Bundesregierung es selbst nicht hinbekommt."
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Die interessieren niemanden. In den entsprechenden Begründungen stand ja auch, dass es...
Reicht das hier nicht? https://www.gesetze-im-internet.de/index.html https://justiz.de...
ist doch eh nicht zu gebrauchen. In den vielen Omnibusgesetzen werden doch immer...