Eventim Ticketdirect: Gebühr für Onlineticket ist unzulässig

Die Abzocke beim Onlineticketkauf durch Eventims Ticketdirect ist nicht zulässig. Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt sich auf die Seite der Kunden, Eventim wird wohl vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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Ticketdirect
Ticketdirect (Bild: Eventim)

Eine pauschale Servicegebühr von 2,50 Euro für die Übermittlung einer elektronischen Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Über die Entscheidung des Oberlandesgericht Bremen (Urteil vom 15.06.2017 - Aktenzeichen 5 U 16/16) berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eventim könne für den Dienst Ticketdirect oder die print@home-Option ein gesondertes Entgelt nur verlangen, wenn auch tatsächlich Kosten wie für Porto beim postalischen Versand entstehen.

Eine weitere, zusätzliche Leistung, die möglicherweise ein Extra-Entgelt rechtfertigen könnte, sei nicht ersichtlich.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt und die Berufung von Eventim zurückgewiesen.

Urteil gegen Eventim noch nicht rechtskräftig

Auch Eventims "Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr", der 29,90 Euro kostet, wurde durch das Gericht beendet. Kunden konnten beim Vorverkauf für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch mit ungesicherter Briefpost. Hierbei handelt es sich laut Gericht um eine Leistung, die von der Beklagten überwiegend im eigenen Interesse vorgenommen wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Sache könnte vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden werden. Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen müsste Eventim eingenommene Entgelte für Ticketdirect und den Premiumversand an die Kunden zurückzahlen, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

"Das Oberlandesgericht Bremen hat den grundsätzlichen Charakter des Sachverhalts anerkannt und eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Wir haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und gehen davon aus, dass es vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird", sagte Eventim-Sprecher Christian Steinhof Golem.de auf Anfrage.

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Anonymer Nutzer 23. Jun 2017

Herrje, es steht in Deinem eigens rausgesuchten Zitat: Eine versteckte Zusatzgebühr...

Jakelandiar 23. Jun 2017

Nein. Die Website mit Online Bezahlfunktion fällt dann schon rechtlich in eine andere...

My1 22. Jun 2017

aber trotzdem dürfen nur kosten die wirklich anfallen als extra gebühr durch und 30¤ ist...

My1 22. Jun 2017

Ich bezog mich auf deine Analogie mit geld das nicht geprüft wird



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