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Europaparlament: Innenausschuss stimmt gegen freiwillige Chatkontrolle

Überraschende Abstimmung im Europaparlament : Die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle wird abgelehnt. Nun muss das Plenum entscheiden.
/ Friedhelm Greis
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Diensteanbieter dürfen möglicherweise nicht mehr freiwillig nach Missbrauchsinhalten suchen. (Bild: Pixabay)
Diensteanbieter dürfen möglicherweise nicht mehr freiwillig nach Missbrauchsinhalten suchen. Bild: Pixabay

Die zum wiederholten Mal erforderlich gewordene Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle steht auf der Kippe. Der Innen- und Justizausschuss (Libe) des Europaparlaments hat am 2. März 2026 überraschend den entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Sollte der Vorschlag in der kommenden Woche ebenfalls keine Mehrheit im Europaparlament finden, dürften Diensteanbieter wie Meta oder Google in der EU vorerst nicht mehr freiwillig nach pädokriminellen Inhalten suchen, was auch als Chatkontrolle 1.0 bezeichnet wird.

Hintergrund der Abstimmung ist der jahrelange Streit über die sogenannte Chatkontrolle 2.0. Die EU-Kommission strebt seit Mitte 2022 an, Hostingprovider und Messengerdienste zum aktiven Aufspüren von Missbrauchsmaterial zu zwingen. Doch bislang konnten sich Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine einheitliche Position verständigen.

Zwischenlösung schon um zwei Jahre verlängert

Aus diesem Grund versucht die Kommission seit Ende 2020 , zumindest eine freiwillige Durchsuchung der Nutzerinhalte zu ermöglichen. Denn seit Ende 2020 gilt der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC), der eine solche Durchsuchung eigentlich verbietet.

Das Europaparlament stimmte der freiwilligen Chatkontrolle erstmals im Juli 2021 zu . Diese Übergangsregelung sollte nur drei Jahre gelten. Anfang 2024 wurde sie um zwei Jahre verlängert, so dass die Regelung am 3. April 2026 ausläuft .

Nach dem Willen der Kommission sollte die Regelung nun um zwei weitere Jahre bis April 2028 verlängert werden. Es finden derzeit Trilogverhandlungen statt(öffnet im neuen Fenster) , um den Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsmaterial dauerhaft zu regeln. Während die EU-Mitgliedstaaten das freiwillige Durchsuchen nach solchem Material befürworten , untersagt der Vorschlag des Europaparlaments ein solches Vorgehen.

Gegenvorschlag von der SPD

Die Verhandlungsführerin des Europaparlaments, Brigitte Sippel, lehnte eine unveränderte Verlängerung der bisherigen Regelung ab. Die SPD-Politikerin schlug in einem eigenen Entwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) vor, dass die Anbieter lediglich nach bereits bekanntem Missbrauchsmaterial suchen dürften.

Auf die Analyse von Textnachrichten, um Anbahnungsversuche (Grooming) zu erkennen, und auf das Aufspüren bislang unbekannter Inhalte sollte verzichtet werden. Zudem wollte sie die Verlängerung auf ein Jahr beschränken.

Der Vorschlag von Sippel verfehlte jedoch knapp die Mehrheit. Nach Angaben des Datenschutzaktivisten und Piratenpolitikers Patrick Breyer stimmten 33 Ausschussmitglieder dafür und ebenso viele dagegen. Die Änderungsvorschläge der anderen Fraktionen seien ebenfalls nicht angenommen worden. In der namentlichen Abstimmung(öffnet im neuen Fenster) (PDF) über den Vorschlag der EU-Kommission votierten schließlich 38 Abgeordnete der EVP, der Grünen und der Linken dagegen, während 28 Vertreter der Sozialdemokraten, Rechtskonservativen und Rechtsextremen dafür stimmten.

Der Ausschuss schrieb dazu auf X(öffnet im neuen Fenster) : "Fraktionen können nun neue Änderungsanträge im Plenum einbringen." Die Abstimmung stehe voraussichtlich in der kommenden Woche vom 9. bis 12. März 2026 auf der Tagesordnung des Parlaments.

Sollte es dann keine Mehrheit für einen Vorschlag geben, wäre die freiwillige Chatkontrolle vorerst vom Tisch. Eine Neuauflage wäre nur dann möglich, wenn sich die Verhandlungspartner im Trilog darauf verständigen und die Einigung anschließend von Parlament und Mitgliedstaaten bestätigt wird.

Nachtrag vom 4. März 2026, 15:51 Uhr

Wir haben die Angaben zum Abstimmungsverhalten im Ausschuss ergänzt.


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