Europaparlament: Freiwillige Scans zu Kindesmissbrauch endgültig gescheitert
Das Europaparlament hat zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen die anlasslose Überwachung von privaten Kommunikationsinhalten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch abgelehnt. Nachdem die Abgeordneten bereits am 11. März 2026 gegen die bisherige Praxis der IT-Konzerne wie Google oder Meta gestimmt hatten, fand ein neuer Vorschlag am 26. März 2026 ebenfalls keine Mehrheit.
Das bedeutet, dass die bisher geltende Regelung, die als Chatkontrolle 1.0 oder freiwillige Chatkontrolle bekannt ist, am 3. April 2026 definitiv ausläuft.
Der Begriff Chatkontrolle ist in diesem Fall irreführend, da es gerade nicht darum geht, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsinhalte wie Messengerchats zu durchsuchen. Nicht verschlüsselte Kommunikation wie E-Mails oder bei unverschlüsselten Messengern wie Telegram kann jedoch gescannt werden.
Erneute Abstimmung durchgesetzt
Vor zwei Wochen hatte das Parlament beschlossen, die bisherige Praxis in stark abgeschwächter Form um weitere 16 Monate zu verlängern . Doch in den sogenannten Trilogverhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten konnten sich die Unterhändler vor einer Woche nicht einigen .
Aus dem Grund setzten konservative Abgeordnete durch, über das Thema ein weiteres Mal abzustimmen. Ein neuer Änderungsvorschlag(öffnet im neuen Fenster) (PDF) erhielt zwar eine knappe Mehrheit(öffnet im neuen Fenster) . In der Endabstimmung wurde die Vorlage der Kommission mit den Änderungen jedoch mit deutlicher Mehrheit abgelehnt(öffnet im neuen Fenster) .
Selbst Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schaltete sich am Vortag in die Debatte ein. "Ich möchte allerdings auch an Ihre Fraktion und an die sozialdemokratische Fraktion appellieren, morgen im Europäischen Parlament den Weg freizumachen für die weitere Geltung der sogenannten CSA-Verordnung" , sagte er im Bundestag(öffnet im neuen Fenster) (PDF). Wobei es in der Abstimmung gerade nicht um die CSA-Verordnung ging, sondern um eine Zwischenlösung.
Hintergrund der Verhandlungen ist der jahrelange Streit über die tatsächliche CSA-Verordnung, die sogenannte Chatkontrolle 2.0. Die EU-Kommission strebt seit Mitte 2022 an, Hostingprovider und Messengerdienste zum aktiven Aufspüren von Missbrauchsmaterial (Child sexual abuse/CSA) zu zwingen. Doch bislang konnten sich Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine einheitliche Position verständigen.
Zwischenlösung schon um zwei Jahre verlängert
Aus dem Grund versuchte die Kommission seit Ende 2020 , zumindest eine freiwillige Durchsuchung der Nutzerinhalte zu ermöglichen. Denn seit Ende 2020 gilt der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC), der eine solche Durchsuchung verbietet.
Das Europaparlament stimmte der freiwilligen Chatkontrolle erstmals im Juli 2021 zu . Die Übergangsregelung sollte drei Jahre gelten. Anfang 2024 wurde sie um zwei Jahre verlängert, entsprechend endet sie am 3. April 2026 .
Keine Massenüberwachung von Nutzern
Im Gegensatz zur EU-Kommission wollte das Parlament die Regelung nicht in gleichem Umfang verlängern. Das freiwillige Aufspüren von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern soll nur auf Material angewendet werden, das bereits als solches identifiziert oder von Nutzern, vertrauenswürdigen Meldern oder Organisationen als potenzielles CSAM gekennzeichnet wurde.
Diese Regelung ging den Mitgliedstaaten jedoch zu weit, so dass die Verhandlungen scheiterten. Daher dürfte der Fokus nun darauf liegen, eine Einigung zu einer dauerhaften Regelung zu finden. Zur Chatkontrolle 2.0 finden derzeit ebenfalls Trilogverhandlungen statt(öffnet im neuen Fenster) . Während die EU-Mitgliedstaaten das freiwillige Durchsuchen nach solchem Material befürworten , untersagt der Vorschlag des Europaparlaments ein solches Vorgehen.
Nachtrag vom 27. März 2026, 0:01 Uhr
Wir haben die Angaben zum Abstimmungsverhalten korrigiert.
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